Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Heimerziehung

Entschädigung für ehemalige Heimkinder

 Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt in der BRD.

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»Heimkinder warten auf ECHTE gerechte und angemessene ENTSCHÄDIGUNG für ihr Martyrium« !


»Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt in der BRD.«

»Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt ebenso in der 2. Republik : Österreich «


Nicht nur SCHLARAFFIA MATRATZEN war an ZWANGSARBEIT beteiligt vor dem Kriege/im Kriege, aber auch wieder nach dem Kriege !


„Wie können diese 'Opfer' nur so frech sein und solche Behauptungen aufstellen und solche Forderungen machen ? - Was bilden die sich eigentlich ein ?“ fragen aufgebracht diejenigen die nicht zahlen wollen.


Folgend auf die »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT«-Entscheidung in Irland von der, meinerseits, u.a., auch hier @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=3&t=19 berichtet wird.


Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.


Auweia, - nicht zu glauben - , die 'respektlosen' deutschen und österreichischen Medien ( basierend auf Angaben und Ausgaben der dpa, nehme ich mal an ) STERN, SÜDDEUTSCHE, FAZ, SPIEGEL, FOCUS, ZEIT, WELT, FRANKFURTER-RUNDSCHAU, BERLINER ZEITUNG, TAGESSPIEGEL, MORGENPOST, TAZ, ABENDZEITUNG, EXPRESS, DER STANDARD.AT, KURIER.AT, NEWS.AT, UNZENSURIERT.AT und viele, viele andere mehr, machen es ab und an dem bösen Australier – überall – nach und nennen nachkriegsdeutsche "Heimkinder-Zwangsarbeit" und nachkriegsösterreichische "Heimkinder-Zwangsarbeit" tatsächlich ebenso "Zwangsarbeit" ! , ohne sich auch nur den geringsten JOTA darum zu schehren was diejenigen - einige wenige - darüber denken, die die Verwendung dieses Wortes für diese Geschehen in West und in Ost ( mehr in West als in Ost ! ) – für diese nachkriegsdeutschen Verbrechen und nachkriegsösterreichischen Verbrechen – kategorisch ablehnen.
Man kann aber NICHTS im Internet finden, dass bestätigen würde, (1.) dass sich die Gesamtgesellschaft im heutigen Deutschland oder im heutigen Österreich darüber beschwert oder (2.) dass sich die Bürger / die Bevölkerung anderer Länder, einschließlich Israel, dagegen auflehnt, und die Verwendung dieses Wortes "Zwangsarbeit" für diese nachkriegsdeutschen Begebenheiten und für diese nachkriegsösterreichischen Begebenheiten ablehnt, und auch NICHTS im Internet darüber finden dass diese Bürger / Bevölkerungen nicht ebenso ganz genau wüßten dass vieles in Deutschland lange Zeit nach 1945 mit den gleichen Leuten so weiterlief wie zuvor – besonders was die nachkriegsdeutsche Heimerziehung beiderseits der innerdeutschen Grenze und auch in der 2. Republik ( d.h. in Österreich ) betrifft.
Auch keine der bisher öffentlich genannten "Heimkinder-Zwangsarbeit-Firmen" hat sich je gegen die Verwendung des Wortes "Zwangsarbeit" aufgelehnt als Beschreibung "der erzwungenen und unentlohnten Arbeit von massenhaft internierten Minderjährigen in der 'Heimerziehung'" von der sie alle, wie berichtet, nach 1945 profitiert haben.

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 "ZWANGSARBEIT" völkerrechtlich und juristisch DEFINIERT.

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„Wie können diese 'Opfer' nur so frech sein und solche Behauptungen aufstellen und solche Forderungen machen ? - Was bilden die sich eigentlich ein ?“ fragen aufgebracht diejenigen die nicht zahlen wollen.


Folgend auf die »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT«-Entscheidung in Irland von der, meinerseits, u.a., auch hier @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=3&t=19 berichtet wird.


Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.


UNO-Dokument / Völkerrechtsdokument / Internationale-Abkommen-Dokument
( digital insgesamt 150 Seiten ) ( Veröffentlichungsjahr 2001 )



Da steht die GRÜNE PARTEI GRÖßE Antje Vollmer ( evangelische Theologin und formalige Bundestagspräsidentin ) – und jeder der sich ihr anschließt in ihrer Auslegung ( Ende 2010 ) von "ZWANGSARBEIT" am »Runden Tisch Heimerziehung« – aber jetzt ziemlich blöd da, meine ich.

Ich persönlich bin ebenso der Meinung: »"ZWANGSARBEIT" liegt überall dann vor, wenn Menschen umfassend der VERFÜGUNGSGEWALT DURCH ANDERE UNTERWORFEN SIND UND DABEI ZUR ARBEIT GEZWUNGEN WERDEN.«, und dass ist genau das was belegbar und auch schon in vollem Umfang in der Fachliteratur belegt in großem Ausmaß überall in fast allen damaligen 'Heimen' geschah.
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 Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt in der BRD.

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Es gibt einige Ehemalige Heimkinder ( aber vielleicht sind es ja auch gar keine „Ehemaligen Heimkinder“, ich weiß es nicht ) – in West und in Ost – verschiedenen Alters ( nehme ich jetzt mal an: in ihren 30er Jahren, in ihren 40er Jahren, in ihren 50er, in ihren 60er Jahren, in ihren 70er Jahren, und, möglicherweise sogar in ihren 80er Jahren ), die ein Argument gegen „gerechte und angemessene Entschädigung“ Ehemaliger Heimkinder anwenden, dass sie an den Juden die das 3. Reich überlebt haben und an deren Nachkommen in Israel und am israelischen Staat festmachen.

Ihr Argment läuft wie folgt:



Genau in diesem Stil argumententieren einige ab und an im HEIMKINDER-FORUM.DE – und vielleicht auch noch an einigen anderen Stellen im Internet über die ich bisher noch nicht gestolpert bin – aber die dortigen neueren » Nutzungsbedingungen« / »Nutzungsbestimmungen« / »Boardregeln« im HEIMKINDER-FORUM.DE verbieten mir diejenigen die so argumentieren zu zitieren und somit den genauen Wortlaut ihrer Äusserungen „nach aussen zu tragen“, „zu speichern“ oder „weiterzugeben“ und der allgemeinen Öffentlichkeit auf diese Weise zugänglich zu machen ( was mir lieber gewesen wäre, als diese Zusammenfassung dieser Sachlage jetzt hier selbst formulieren zu müssen ).
Und obwohl mir ebenso ganz genau bekannt ist wer einige derjenigen sind die so argumentieren, einschließlich Politikern, darf ich nicht sagen wer diejenigen sind. Aber dies sind meistens auch immer wieder die gleichen Leute, die argumentieren, dass es im Nachkriegsdeutschland ( West sowohl wie Ost ) keine "Zwangsarbeit" die Ehemalige Heimkinder haben verrichten müssen, gab, und dass dieser Begriff einzig und allein den "Zwangsarbeitern" die "Zwangsarbeit" im 3. Reich haben verrichten müssen zustünde und für sie allein reserviert sei --- was ja ebenso Antje Vollmers Argument war ( 2009/2010 ), und weiterhin ist und bleibt,
weil sie – ALL DIESE ANSPRUCHSGEGNER – einfach nicht zahlen wollen. Sie sagen „Die Ehemaligen Heimkinder wollen an 'mein' / 'unser' Geld kommen und das werde 'ich' / werden 'wir' mit allen Mittel versuchen zu verhindern.“.

Und wer weiß, vielleicht wäre diese jetzige meinerseitige diesbezügliche einfache Berichterstattung zu diesen Begebenheiten und zu dieser Sachlage ( ohne definitive und aktuelle Zitate ! ) - über diese ihre Argumentation - , wenn sie das Sagen hätten, ja ebenso „VERBOTEN!“

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 re OEG - Weitere Heimkinder als Opfer anerkannt.

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Ich hatte dieses Thema ja schon einmal zuvor in diesem Thread auch in diesem Forum DETAILLIERT ANGESPROCHEN UND BEHANDELT : Anfang bis Ende Oktober 2013

( beginnend hier in diesem Forum am 09.10.2013, um 07:03 Uhr

beginnend auf Seite 10 dieses Beitragsstranges @
https://www.carookee.net/forum/Staatsterror/6/21190935;0;30115?p=10 und weitergehend auf Seite 11 dieses Beitragsstranges @ https://www.carookee.net/forum/Staatsterror/6/21190935;0;30115?p=11

unter den folgenden diesbezüglichen Beitragsüberschriften:

»
Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.«

»
Auch Deinem OEG-Antrag könnte stattgegeben werden.«

»
„Richter erleichtern Entschädigung“ : "Opferentschädigung".«

»
Opferentschädigungsgesetz - DER WEISSE RING EMPFIEHLT.«

»
Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium !«


Der Betroffene erlaubt und will, dass sein Realname – Detlef Rudolf – öffentlich genannt wird.
Und sein Bruder, ebenso ein Betroffener, erlaubt und will ebenso, dass sein Realname – Karl Heinz Rudolph – öffentlich genannt wird.

Und das ist keine ihrerseitige „Angeberei“ oder „Wichtigtuerei“, sondern eine Zeitungsüberschrift:


»Weitere Heimkinder als Opfer anerkannt«

Es soll aber auch anderen Betroffenen aus dem gleichen 'Heim', sowohl wie auch aus anderen 'Heimen', wenn möglich, zu einer Opferentschädigung verhelfen.

QUELLE: RP ONLINE - RP Digital GmbH, Düsseldorf
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 EuGMR gibt Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


QUELLE: 03.02.2014: netzwerkB Pressemitteilung @ netzwerkb.org/2014/02/03/hoffnung-auf-betroffenenfreundlichere-rechtsprechung/ ( Weiterverbreitung erlaubt und gewollt. )

Diese jetzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg – im Fall von O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 – passt natürlich auch haargenau zu, und stimmt völlig überein mit, der Entscheidung des UNO-Antifolterkomitees von Mitte Juni 2011 bezüglich den Misshandlungen und der systematischen "Zwangsarbeit" in den irischen 'Heimen' mit angeschlossen industriellen Großwäschereien der (Un)Barmherzigen Schwestern ( of the Magdalene Sisters Laundries ) und weiteren von anderen katholischen Schwestern Orden im Auftrages des Staates betriebenen solchen Institutionen - einer Entscheidung in der der irische Staat vom UNO-Antifolterkomitee ebenso als voll verantwortlich angesehen wurde und zur vollumfänglichen Schadenersatzzahlung / Entschädigungszahlung / Schmerzensgeldzahlung an alle damaligen Insassen aufgefordert wurde.
Und, anders als in Deutschland, Irland zahlt.


Auch dieses Thema – die vorhergehende Entscheidung des UNO-Antifolterkomitees – wird auch schon hier im EHEMALIGE-HEIMKINDER-FORUM.COM behandelt, in bisher insgesamt 12 Beiträgen im Thread »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).« – in der Forumsrubrik »EHEMALIGE HEIMKINDER, die Nachkriegszwangsarbeiter« – @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?f=3&t=19&hilit=Antifolterkomitee&start=10, wo jeder der möchte sich dort auch darüber eingehend informieren kann.
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 EuGMR gibt Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Der Eröffnungsbeitrag dieses Themas – im unmittelbar vorhergehenden Beitrag – ist in Deutsch; dies ist nur eine ZUSATZ für all diejenigen die auch Englisch verstehen sowohl wie auch für all diejenigen die in Gesetzgebung und Rechtsprechung geschult sind.

Extremely important ECHR-Decision in Strasbourg - 28.01.2014


Written by Liam Thornton humanrights.ie/author/liamthornton/

Liam Thornton is a lecturer in law and director of clinical legal education in University College Dublin. His particular research interests are on issues relating to the welfare state, Governmentality, immigration law and EU law. You can contact him at liam.thornton[at]ucd.ie or (+353) 1 716 4129.


This judgement would apply equally to the post war situation ( ca 1945- 1985 ) of children and youth in institutional care in Germany and Austria.


[ 1. ] CASE OF O’KEEFFE v. IRELAND - Application no. 35810/09 @
https://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-140235[color=#408080]#{"itemid":["001-140235"]}


[ 2. ] Conor O’Mahony @ publish.ucc.ie/researchprofiles/B012/conoromahony

[ 3. ] available here @ papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1967086 ( Abstract of a 24 page paper on human rights law pertaining to state liability; first published 01.09.2009 )

[ 4. ] press release here, ie. a press release pertaining to the recent ECHR decision in the case of the CASE OF O’KEEFFE v. IRELAND : Structure of primary education in Ireland in the 1970s failed to protect a schoolgirl from sexual abuse by her teacher - ECHR 027 (2014) of 28.01.2014 - Application no. 35810/09 is downloadable here as a PDF-Document @ https://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-4649530-5631984#{"itemid":["003-4649530-5631984"]} ( a total of 6 pages from 28.01.2014 )

[ 5. ] Website of the author Liam Thornton @ humanrights.ie/author/liamthornton/
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Und das ist die Hauptsache um die es in diesem Urteil geht und aufgrund dessen die Verurteilung ausgesprochen wurde:

„Es liege mithin eine Verletzung des Artikels der EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION über das Verbot unmenschlicher oder entwürdigender Handlungen vor.“

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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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DER SPIEGEL teilte ebenso mit schon am 28.01.2014 und meinte:

„Das Urteil könnte Präzedenzwirkung haben.“

SPIEGEL ONLINE PANORAMA @ www.spiegel.de/panorama/justiz/egmr-billigt-irischen-missbrauchsopfer-entschaedigung-zu-a-946001.html ( hoch lesenswerter Artikel ! )


Ich bin der Meinung, d.h. ich bin mir absolut sicher ( übereinstimmend mit namhaften Rechtswissenschaftlern in vielen Ländern der Erde, die gleicher Meinung sind ! ): Dieses Urteil wird definitiv, auch in Deutschland und in Österreich und in der Schweiz ! , und auch in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ! , „Präzedenzwirkung haben“ !!

Die deutschen Ehemaligen Heimkinder aber haben es weitgehend verschlafen, oder verstehen es einfach nicht ( und wollen daher wohl auch kaum etwas davon wissen, geschweige denn etwas damit zu tun haben ).
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Ausschlaggebende diesbezügliche Auszüge aus WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention

»European Convention on Human Rights« (früher: »Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms«)
»Europäische Menschenrechtskonvention« ( »EMRK« ) oder »Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten« (Konvention Nr. 005 des Europarats) (Ausarbeitung und Unterzeichnung in Rom: 4. November 1950) (Inkrafttreten: 3. September 1953).
Über die Umsetzung der »Europäische Menschenrechtskonvention« wacht der »Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg«.

Völkerrechtlich verbindlich ist allein ihre englische und französische Sprachfassung, nicht hingegen die zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz vereinbarte gemeinsame deutschsprachige Fassung.
Alle Mitgliedsstaaten des Europarats haben die Konvention unterzeichnet und ihr innerstaatliche Geltung verschafft.
Deutschland: Ratifikation 5. Dezember 1952
Österreich: Ratifikation 3. September 1958
Schweiz: Ratifikation 28. November 1974
Liechtenstein: Ratifikation 8. September 1982

Hier kann jeder selbst dieses "Europäische Völkerrechtsabkommen" lesen und studieren und sehen ob es auf sie/ihn persönlich zutrifft, oder nicht:
WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention

Und Ehemalige Heimkinder sollten. m.E., mal dem Artikel 1, dem Artikel 3, dem Artikel 4 und dem Artikel 5 der »Europäischen Menschenrechtskonvention« besondere Aufmerksamkeit schenken.

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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Das Urteil und die Urteilsbegründung (entgültige Entscheidung vom 28.01.2014) ausgehend vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, in dem irischen Fall von O’Keeffe gegen Irland – EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 – gibt es bisher nur in Englisch und in Französisch. Niemand hat es bisher in seiner vollen Länge und im genau übereinstimmenden Wortlaut ins Deutsche übersetzt.

Worauf eine Betroffene aus Österreich nur mal ganz kurz geantwortet hat:


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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Warum tun sich insbesondere die christlichen Kirchen und ihre Institutionen und bestimmte europäische Regierungen in engster Zusammenarbeit mit diesen Kirchen – und sogar ein großer Prozentsatz der dortigen Bevölkerung – in bestimmten deutschsprachigen europäischen Staaten, in unserem Zeitalter, noch immer so schwer damit ?


[ "Folter" / "unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung" sollte unter bestimmten Umständen nicht verboten sein / erlaubt sein / anwendbar sein - gegen angeblich schwererziehbare Kinder, gegen angeblich delinquente Jugendliche, gegen angeblich verwahrloste junge Erwachsene, gegen völlig erwachsene angeblich schwer kriminelle Personen, gegen angebliche Terroristen und gegen alle niederen Individuen und Elemente ? ? ? ? ? ? ]

QUELLE: www.michael-schoefer.de/artikel/ms0096.html
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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DER STAAT und alle mitverantwortlichen Täter und Täterorganisationen sind voll in die Pflicht zu nehmen und die Opfer nicht mit Almosen abzuspeisen. – Genau so und nicht anders ist es vorgesehen im Europarecht.


EIN GROßER SIEG = A GREAT VICTORY

… vor dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ( EuGMR )
… before the European Court of Human Rights ( ECHR )

Luise O’Keeffe v. Ireland /
Luise O’Keefe gegen Irland





»EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS« – »Column: If the State had done the right thing, Louise O’Keeffe would never have been abused« ( 28.02.2014 ) @ www.thejournal.ie/readme/louise-okeeffe-human-rights-ruling-leo-hickey-abuse-irish-state-1286672-Jan2014/

»Louise O'Keefe wins case at European Court over childhood abuse« ( 28.01.2014 ) @ www.breakingnews.ie/ireland/louise-okeefe-wins-case-at-european-court-over-childhood-abuse-621010.html

»Landmark victory after 30 years for abuse victim Louise O'Keeffe« ( 28.01.2014 ) @ www.independent.ie/irish-news/courts/landmark-victory-after-30-years-for-abuse-victim-louise-okeeffe-29957162.html

»European Court of Human Rights rules State liable for Irish girl's abuse« ( 29.01.2014 ) @ www.bbc.co.uk/news/world-europe-25929574

»Louise O'Keeffe: 40-year fight for justice could cost State millions« ( 29.01.2014 ) @ www.irishexaminer.com/ireland/louise-okeeffe-40-year-fight-for-justice-could-cost-state-millions-256866.html

»Irish woman Louise O'Keeffe wins case against Ireland over school abuse« ( 29.01.2014 ) @ www.theaustralian.com.au/news/world/irish-woman-louise-okeeffe-wins-case-against-ireland-over-school-abuse/story-e6frg6so-1226812664528

»Louise O'Keeffe has courage, our leaders do not« ( 02.02.2014 ) @ www.independent.ie/opinion/columnists/gene-kerrigan/louise-okeeffe-has-courage-our-leaders-do-not-29971627.html
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