Heimkinder wollen nicht mit Peanuts abgespeist werden.
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Ehemaliges Heimkind klagt Klage auf 1,6 Mill. Entschädigung
hpd - Humanistischer Pressedienst
@ https://hpd.de/node/11983
[ Trier Rechtsanwalt Robert Nieporte hat das Mandat in diesem Entschädigungsverfahren ! ]
Für alle Zweifler und Skeptiker.
OÖ-Nachrichten [ Oberösterreich ]
Nachrichten.at [ Österreich ] [ .at = Österrreich ]
@ www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,691655
- Zitat:
Artikel: 19. August 2011 - 00:04 Uhr Robert Stammler LINZ. Das Waisenkind, das nie eines war, 19 Jahre in Erziehungsheimen verbrachte und dort vergewaltigt und geschlagen wurde: Das Schicksal von Jenö Molnar macht betroffen. In seiner Klage gegen das Land Oberösterreich ist exakt aufgeschlüsselt, wieso der 65-Jährige 1,6 Millionen Euro Entschädigung verlangt. Rund 1,6 Millionen Euro Schadenersatz scheinen sehr hoch angesetzt, Molnars Anwälte können das Zustandekommen der Summe genau aufschlüsseln. Der 1946 geborene Sohn einer ungarischen Lehrerin aus Lambach und eines bis heute unbekannten US-Soldaten wird rechtlich vom deutschen Advokaten Robert Nieporte aus Trier, wo Molnar heute wohnt, und dem bekannten Wiener Anwalt Gabriel Lansky vertreten. Der größte Teilbetrag ist der Verdienstentgang mit 648.000 Euro. Der staatenlose Jugendliche wurde im Alter von 19 Jahren aus dem Heim entlassen und landete ohne Papiere, Berufsausbildung und Lehrabschluss auf der Straße. Einen Vormund hatte der Bursch mit 16 zwar bekommen, dieser hätte sich aber nie um ihn gekümmert, heißt es in der Klage, die beim Landesgericht Linz anhängig ist. Bis 1991 arbeitete der Mann schwarz. Erst dann erhielt der nach Deutschland Ausgewanderte die ungarische Staatsbürgerschaft, und erst 2000 erhielt er für Deutschland eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und konnte sich selbstständig machen. Zusätzlich zu den 648.000 Euro machen die Anwälte noch 240.000 Euro Verlust von Pensionsbeiträgen geltend. 632.500 Euro verlangt Molnar für 6325 Tage in Erziehungsheimen, die unrechtmäßig gewesen seien. Obwohl seine Mutter noch lebte, wurde dem Kind eingebläut, er sei ein Waisenkind. Die Anwälte berechnen den Schadenersatz pro Heimtag mit 100 Euro der Tagsatz, der bis vor Kurzem Häftlingen zustand, die zu Unrecht im Gefängnis waren. Dazu will Molnar Entschädigung für 182 Tage schwerer Kerker. Der Mann war 1965 wegen der Beziehung mit einem anderen Mann nach dem damaligen Homo-Paragrafen verurteilt worden, der Jahre später für menschenrechtswidrig erklärt wurde. Genau diese Verurteilung war der Grund, warum Molnar keine österreichische Staatsbürgerschaft bekam. Beim Amt der Landesregierung riet man dem Vormund, den Antrag wegen der Verurteilung zurückzuziehen. |
»Gewalt in Kinderheimen: Viele NS-Funktionäre als Erzieher« ( 17.08.2011 ) @ www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,690217