Eines der wichtigsten EuGMR-Urteile überhaupt - EuGMR 027 (2014)
. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Dieses EuGMR-Urteil EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 auf das ich im unmittelbar vorhergehenden Beitrag verweise, und welches jetzt auch in Deutsch zur Verfügung steht, ist eines der wichtigsten EuGMR-Urteile überhaupt:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
im Fall von Beschwerdeführerin Louise OKeeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014 (Beschwerde: Bsw. 35810/09)
in einfacher und für alle verständlicher Sprache:
Zitat:
. Das Urteil läuft darauf hinaus, dass nicht nur der Staat selbst nicht foltern darf, aber auch nicht das Foltern durch andere zulassen oder auch nur tolerieren darf. Der Staat ist verpflichtet seine Bürger zu schützen und jegliches Foltern aktiv zu verhindern, und auch das Foltern von Kindern in seinem Land aktiv zu verhindern. Ein Staat, der diesen seinen Pflichten nicht nachkommt nicht nachgekommen ist muß Schadenersatz leisten. Ein Staat, der diesbezüglich auf ganzer Ebene verfehlt, begibt sich ausserhalb der akzeptierten Normen der Staatengemeinschaft und läuft damit die Gefahr als Schurkenstaat ("rogue state") bezeichnet zu werden. .
Eines der wichtigsten EuGMR-Urteile überhaupt - EuGMR 027 (2014)
. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Für all diejenigen, die TWITTERN / ZWITCHERN können und das auch des öfteren tun: Könnt Ihr mal bitte die folgenden zwei sich jeweils auf 160 Zeichen beschränkenden NACHRICHTEN verbreiten, und überall weiterverbreiten.
IN DEUTSCH:
Zitat:
. Rechtsstaat Westdeutschland verfehlt über Jahrzehnte hinweg die Folter seiner Kinder zu verhindern. - Ein wichtiges Urteil dazu in Deutsch "EuGMR 027 (2014)". .
IN ENGLISCH
Zitat:
. West Germany 40 long years failed to protect its children against torture. - Highly relevant judgment of the European Court of Human Rights:"ECHR 027 (2014)". .
Viele Leute werden dann, hoffentlich, einfach "EuGMR 027 (2014)" (für DEUTSCH) oder "ECHR 027 (2014)" (für ENGLISCH) googeln und das Urteil dann an einer oder anderer Stelle sofort, wie gewünscht, in Deutsch und / oder in Englisch im Internet finden.
Danke / Thank you
Martin .
Eines der wichtigsten EuGMR-Urteile überhaupt - EuGMR 027 (2014)
. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Es ist wirklich beschämend:
Wie aus dem Internet hervorgeht und ersichtlich ist:
Dieses Urteil, Louise OKeeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014 im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, scheint nicht einen einzigen Rechtsanwalt im deutschsprachigen Raum zu interessieren:
Obwohl eine Übersetzung dieses Urteils in die deutsche Sprache schon seit Ende letzten Jahres im Internet zur Verfügung steht, hat keine Anwaltskanzlei im deutschsprachigen Raum dieses Thema bei dem es sich um Koventionsverpflichtungen und Staatshaftung handelt bisher aufgegriffen, veröffentlicht oder auch nur mit einem einzigen Wort erwähnt.
Ähnlich verhält es sich, in dieser Sache, was die Juristen und Rechtswissenschaftler im deutschsprachigen Raum betrifft.
Sind die Anwälte, Juristen und Rechtswissenschaftler in bestimmten europäischen Ländern tatsächlich so feige, dass sich niemand von ihnen an dieses Thema herantraut? .
Eines der wichtigsten EuGMR-Urteile überhaupt - EuGMR 027 (2014)
. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
. Das nun auch auf Deutsch vorliegende Urteil dürfte wegweisend sein in zweierlei Hinsicht:
Rückwirkend sollte es Klagemöglichkeiten eröffnen für die Unterlassung staatlicher Aufsicht in verschiedenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Kinderheime, Psychiatrien).
Wird man einen Rechtsanwalt finden, der das für deutsche Verhältnisse aufarbeitet und durchsetzt?
Prospektiv warnt dieses Urteil alle staatlichen Behörden, die die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in solche Einrichtungen veranlassen oder anordnen.
Angesichts der föderativ-gesplitterten Zuständigkeiten des Staates in Kinder- und Jugendlichenangelegenheiten wird man wohl vergeblich darauf warten, dass eine entsprechende Information über die Aufsichtspflicht der Jugendämter[1] über die Träger von Jugendhilfemaßnahmen zentral ergeht. Diese Lektion werden die Jugendämter jedes für sich lernen müssen. Die Kunden der Jugendämter werden diesen Bewußtseinswandel erkämpfen müssen. Im Krieg bei der Eroberung einer Stadt würde man von Häuserkampf sprechen. Der ist aufwendig und fordert viele Opfer auf beiden Seiten.
***Triggergefahr besteht möglicherweise für manche Leute.***
Zitat:
. So quälten mich die Nonnen im Kinderheim Von Bianca von Heyden
Datum: 07.04.2015
[ mit Bilderstreifen 12 Bilder insgesamt ]
Carola K. (54) gehört zu den etwa 500.000 Kindern, die in kirchlichen Kinderheimen körperlich und seelisch misshandelt wurden. Die Nonnen und Schwestern, denen Carola hilflos ausgeliefert war, führten ein grausames Regiment. Auf BrandZeilen.de berichtet das ehemalige Heimkind über ihr Leid und die Qualen, die man ihr im Namen des Herrn zufügte. .
. »Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch« den Ehemaligen Heimkindern bisher vorenthalten.
Dies kam erst am Di. 07.04.2015 ans Licht.
Erst ab diesem Zeitpunkt steht dieses 54-Seiten umfassende »Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch« uneingeschränkt allen Ehemaligen Heimkindern in OST und WEST zur Verfügung.
Der »Verein ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V.«), sofort nachdem der Verein erstmalig auf die Existenz dieses Dokuments aufmerksam wurde, hat es jetzt für alle auf seiner Vereinswebseite ins Internet gestellt
In diesem »Handbuch über die geltenden Verfahrensregelungen« wird, auf Seite 8, auch angegeben wer staatlicherseits und kirchlicherseits damit beauftragt ist, die Interessen der Betroffenen zu vertreten, bzw. wahrzunehmen:
Zitat:
. »Zur Wahrung der Belange der ehemaligen Heimkinder haben die Lenkungsausschüsse im Einvernehmen mit den Vertreter/innen der ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch [Heimerziehung (2009/2010)] eine Ombudsperson benannt. Sie ist vor Beschlüssen zu hören und nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Diese Funktion nimmt Herr Prof. Dr. Peter Schruth (Hochschule Magdeburg/Stendal) in beiden Lenkungsausschüssen [ OST und WEST !] wahr. Zudem gehören den Lenkungsausschüssen jeweils eine Vertretung der Betroffenen an, die ebenfalls mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt und eigene Vorschläge einbringen kann. Für den Fonds Heimerziehung West nimmt Frau Heidelore Rampp dieses Amt wahr, für den Fonds Heimerziehung in der DDR Herr Ralf Weber.« .
[size=12]Die im Internet zu findenden allgemein bekannten Kontaktdetails für diese drei Repräsentanten lauten wie folgt:
Prof. Dr. Peter Schruth Tel. [ nicht bekannt ]
Heidelore Rampp Tel. +49(0)711 6158905
Ralf Weber Tel. [ nicht bekannt ]
Beschlagwortet mit TAGS/LABELS:Heimkinder, Betroffenen, Opfer, Ehemalige Heimkinder, Fonds Heimerziehung-WEST, Fonds Heimerziehung-DDR, Fonds, Hilfsfonds, Rentenersatzfonds, Fonds Heimerziehung, Fonds Heimkinder, Heimkinderfonds, Verfahrensregelungen, Fonds-Verfahrensregelungen, Verfahrensregelungen-Handbuch, Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch, Ehemaligen Heimkindern, Heimkinder-OST, Heimkinder-WEST, DDR-Heimkinder, BRD-Heimkinder, Handbuch, uneingeschränkt, allen Heimkindern, zur Verfügung, Verein ehemaliger Heimkinder e.V., VEH e.V., https://veh-ev.eu , Verein, Heimkinder-Verein, Vereinswebseite, geltenden Verfahrensregelungen, staatlicherseits, kirchlicherseits, beauftragt, Interessen der Betroffenen, vertreten, wahrnehmen, wahrzunehmen, Wahrung der Belange der ehemaligen Heimkinder, Sitzungen, Lenkungsausschuss, Lenkungsausschüsse, Beschlüssen, Runden Tisch Heimerziehung, Runden Tisch Heimerziehung, Ombudsperson, Ombudsmann, mit beratender Stimme, Prof. Dr. Peter Schruth, Peter Schruth, Vertretung der Betroffenen, eigene Vorschläge einbringen, Heidelore Rampp, Ralf Weber, Repräsentanten, , , , .
. »Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch« den Ehemaligen Heimkindern bisher vorenthalten.
Das Ehemalige Heimkind, Helmut Klotzbücher als Sprecher und Ansprechspartner des baden-württhembergischen Beirats der Anlauf- und Beratungsstelle in Stuttgart teilt mit, gibt bekannt, und will dass sich jeder bewußt ist:
»typotypen« / Helmut Klotzbücher zitiert »martini« / Martin MITCHELLund fährt dann fort uns zu unterrichten:
Zitat:
.
Zitat:
. ZWEITENS !
Und all diejenigen wer auch immer diejenigen sein mögen und wer auch immer auch nur am Rande zu diesen gehören mögen die von der Existenz eines von der »Geschäftsstelle Fonds Heimerziehung« herausgegebenen, 54-Seiten umfassenden, »Handbuch über die geltenden Verfahrensregelungen« (auf das ich selbst auch erst gestern [Di. 07.04.2015] während meiner Recherchen gestoßen bin) wußten, hätten uns d.h. ALLEEHEMALIGENHEIMKINDERINOSTUNDWEST darauf aufmerksam machen können, sollen und müssen. Warum sie das nicht getan haben wird mir für immer ein Rätsel bleiben. Es ist einfach nicht nachvollziehbar.
[ In diesem »Handbuch über die geltenden Verfahrensregelungen«, auf Seite 8, wird ebenso bestätigt, Zudem gehören den Lenkungsausschüssen jeweils eine Vertretung der Betroffenen an, die ebenfalls mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt und eigene Vorschläge einbringen kann. Für den Fonds Heimerziehung West nimmt Frau Heidelore Rampp dieses Amt wahr, für den Fonds Heimerziehung in der DDR Herr Ralf Weber. ] .
Dieses Handbuch war nur für die Mitarbeiter der Anlaufstellen erstellt worden damit nicht jede Anlaufstelle schalten und walten konnte wie sie wollte.Das Handbuch war explizit nicht für die Heimkinder. .
Zitat:
. Betroffene der Heimerziehung in Baden-Württemberg in den Jahren 1949-1975
Der Beirat der Anlauf- und Beratungsstelle 'Heimerziehung' in Stuttgart
Kontakt Betroffenenvertretung
Dem Beirat gehören vier ehemalige Heimkinder an. Direkte Ansprechpartner sind die Betroffenen:
. Weiterführend zu meinem gestrigen Beitrag zu diesem Thema hier in diesem Thread »Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch Betroffenen bisher vorenthalten ----- jetzt aber jedem zugänglich.« d.h. demunmittelbarvorhergehendenBeitraghierindiesemThread (oben) worin ich mich auf die nun schon ein paar Tage zurückliegende Aussage des Boardnutzers im HEIMKINDER-FORUM.DE »typotypen« / Helmut Klotzbücher beziehe.
Das »LAND BRANDENBURG« auf seiner offiziellen Webseite »Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur« @ www.aufarbeitung.brandenburg.de , z.B., gibt Ende Februar 2015 bekannt:
Zitat:
. Richtig ist, dass es von der Geschäftsstelle Fonds Heimerziehung[ in Köln ] ein einheitliches Handbuch über die geltenden Verfahrensregelungen für die Fonds `Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975´ und `Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990´ gibt, in dem das Verfahren einheitlich geregelt ist. .
Nirgens im Internet wird offiziell darauf hingewiesen, befohlen oder angewiesen: Wir haben ein »Handbuch über die geltenden Verfahrensregelungen« veröffentlichen lassen, aber was darin zusammengefasst wird, dürfen und sollen antragstellende ehemalige Heimkinder nicht wissen / geht die antragstellenden ehemaligen Heimkinder nichts an und ist ihnen unter keinen Umständen bekanntzugeben oder mitzuteilen. Zuwiderhandlung von wem auch immer wird geandet und schwer bestraft.
Wer also nimmt sich heraus das Weiterreichen an ehemalige Heimkinder dieses »Handbuchs über die geltenden Verfahrensregelungen« zu verbieten, oder eben auch nur die Existenz dieses »Handbuchs« zu verheimlichen oder verheimlichen zu wollen ?? .
Ja, ich weiß, manche Leute sind der Meinung, dass die »Fonds-Verfahrensregelungen« nur für die Verwalter und ihre Helfer / die Jugendamtsmitarbeiter und ihre Unterstützer gedacht sind ---- d.h., nur für die uns Verwaltenden gedacht sind, und wir uns nicht darüber den Kopf zerbrechen brauchen. Alles wird für uns und zu unserem Besten getan, so dass wir uns um nichts zu sorgen und zu kümmern brauchen. Unsere Betreuer werden ʼs garantiert in jedem Fall zu unserem Wohle genau gemäß den »Fonds-Verfahrensregelungen« richten.
Sorry wenn ich persönlich da eine gesunde Skepsis beibehalte und lieber selbst Zugang zu diesem »Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch« haben möchte und bevorzuge für mich selbst denken zu dürfen.
Aber jeder nach seiner eigenen Wahl. ---- Und deshalb
Zitat:
[ Martin MITCHELL wird hier zitiert ] . »Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch« den Ehemaligen Heimkindern bisher vorenthalten.
[]
Der »Verein ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V.«), sofort nachdem der Verein erstmalig auf die Existenz dieses Dokuments aufmerksam wurde, hat es jetzt für alle auf seiner Vereinswebseite ins Internet gestellt
. »Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch« den Ehemaligen Heimkindern bisher vorenthalten.
Wem das von mir in meiner Eröffnung dieses Threads ( am Mo. 13.04.2015, um 10:03 Uhr ) verwendete Tuwort oder Verb »vorenthalten« ( eng."withheld" ) nicht gefällt, kann sich an folgender Stelle synonyme.woxikon.de/synonyme/vorenthalten.php ein anders Tuwort oder Verb heraussuchen; aber welches Tuwort oder Verb auch immer sich diejenige oder derjenige aussucht, es kommt immer wieder auf dasselbe hinaus: Das aktuelle »Fonds-Verfahrungsregelungen-Handbuch« wurdevondenwenigenWissenden ( zu denen auch bestimmte ehemalige Heimkinder gehören!! ) den vielen Nichtwissenden »vorenthalten«, d.h. den vielen Nichtwissenden »nicht zur Verfügung gestellt« !! Und das ist alles was ich persönlich in diesem von mir eröffneten Thread hervorheben wollte, und mit was sich dieser von mir eröffnete Thread befasst und auf das er sich beschränkt!! Was ich darin anspreche entspricht genau den Tatsachen und nichts an dieser meiner Schilderung der Tatsachen ist reißerisch, geschweige denn faktisch inkorrekt !!
Und deshalb
Martin MITCHELL wird hier zitiert:
Zitat:
. »Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch« den Ehemaligen Heimkindern bisher vorenthalten.
[]
Der »Verein ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V.«), sofort nachdem der Verein erstmalig auf die Existenz dieses Dokuments aufmerksam wurde, hat es jetzt für alle auf seiner Vereinswebseite ins Internet gestellt
Der diesbezügliche Wissensstand einerEinzelperson wer auch immer diese Einzelperson sein mag m.E., ist hier wederausschlaggebend, nochrelevant.
Es steht auch jedem frei, alleine oder auch mit anderen Ignoranten, sein diesbezügliches Nichtwissen und Desinteresse zu zelebrieren ( und es gibt ja auch so Einige, die das ja auch tatsächlich tun und stolz darauf sind, so stolz darauf sind, dass sie es auch noch täglich öffentlich verkünden müssen und sich dabei gegenseitig auf die Schultern klopfen und zur Schau stellen müssen welch eine wahre Freude sie daran haben zu zeigen wie schlau sie doch sind ).
Wir sind halt alle verschieden: "Some rely on their wits, others are happy being twits."
Wie man sich bettet, so schläft man.
Wie ich schon sagte: Jedem nach seiner Wahl.
In einem Rechtsstaat jedoch steht es auch niemanden zu für andere zu entscheiden was sie lesen dürfen und was nicht und wer seinen Wissensstand erweitern darf und wer nicht.
Damals in der DDR natürlich konnte jeder tun und lassen was er wollte ob er wollte oder nicht.
. Es geht als allererstes darum auf jede mögliche Weise einander zu helfen !!
»Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch« den Ehemaligen Heimkindern bisher vorenthalten.
Was diesen gleichlautenden Thread im HEIMKINDER-FORUM.DE betrifft:
Mit DEM KERN DIESES THREADS wollen sich die Wenigsten dort im HEIMKINDER-FORUM.DE befassen; über alles andereals den Kern dieses Threadswollen sie sich jedoch dort in diesem Thread immer wieder auslassen.
DER KERN ( wie auch aus der Thread-Überschrift selbst hervorgeht; eine Thread-Überschrift die auch dort überjedemmeinerBeiträgesteht! ):
Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD), Frau Ulrike Poppe, Aufarbeitungsbeauftragte, Ende Februar 2015:
. [ ... ] von der Geschäftsstelle Fonds Heimerziehung[ in Köln ] ein einheitliches Handbuch über die geltenden Verfahrensregelungen für die Fonds `Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975´ und `Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990´ gibt, [ ... ] .
Ehemaliges Heimkind-WEST, »martini« / Martin MITCHELLam Do. 23.04.2015, um 09:15 Uhr:
. Das aktuelle »Fonds-Verfahrungsregelungen-Handbuch« wurdevondenwenigenWissenden ( zu denen auch bestimmte ehemalige Heimkinder gehören!! ) den vielen Nichtwissenden »vorenthalten«, d.h. den vielen Nichtwissenden »nicht zur Verfügung gestellt« !! .
Ehemaliges Heimkind-WEST, »martini« / Martin MITCHELLam Fr. 24.04.2015, um 10:20 Uhr:
. In einem Rechtsstaat jedoch steht es auch niemanden zu für andere zu entscheiden was sie lesen dürfen und was nicht und wer seinen Wissensstand erweitern darf und wer nicht. .
Ehemaliges Heimkind-WEST, »martini« / Martin MITCHELLam Fr. 17.04.2015, um 08:48 Uhr:
. Wer also nimmt sich heraus das Weiterreichen an ehemalige Heimkinder dieses »Handbuchs über die geltenden Verfahrensregelungen« zu verbieten, oder eben auch nur die Existenz dieses »Handbuchs« zu verheimlichen oder verheimlichen zu wollen ?? .
Ehemaliges Heimkind-WEST,Oma »kliv« am Do. 16.04.2015, um 10:50 Uhr:
. Dass Martini das Handbuch veröffentlicht hat, finde ich gar nicht mal so schlecht, denn das kommt UNS zugute. Wer sollten wir denn sein, dass wir nicht wissen sollen und dürfen, wie sich die Abläufe im Hintergrund des Fonds gestalten? Schließlich waren es ehemalige Heimkinder, die die Petition eingereicht haben, die zu dem Heimkinderfonds geführt hat. Diese ganze Geheimniskrämerei schafft doch nur Misstrauen - was soll denn der Unsinn? Wir sind erwachsene Menschen. .
Mit DEM KERN DIESES THREADS wollen sich die Wenigsten hier im HEIMKINDER-FORUM.DE befassen; über alles andereals den Kern dieses Threadswollen sie sich jedoch dort in diesem Thread immer wieder auslassen.
Und, im Übrigen, für all diejenigen, die es nach all den Jahren noch immer nicht mitgekriegt haben: Es gibt kein Gesetz »Fonds-Heimerziehung-WEST« (abgekürzt!) und es gibt auch kein Gesetz »Fonds-Heimerziehung-OST« (abgekürzt!) !!; und somit gibt es auch keine diesbezüglichen gesetzlichen Durchführungsverordnungen, die man googeln kann (bzw., die man zuvor hätte googeln können!) !!
Das zuvor »vorenthaltene«Handbuch über die geltenden Verfahrensregelungen für die Fonds `Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975´ und `Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990´ kann jedoch jeder, den es interessiert, seit dem 07.04.2015, hier finden