Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
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Auch dies gehört mit zur Geschichte und Nachgeschichte der diakonischen Einrichtung "Gut an der Linde" (Teilanstallt der "Bergischen Diakonie Aprath" ("BDA")) und den auch dort, in den 1950er und 1960er Jahren (wie sich jetzt erst heraustellt und auch bewiesen werden kann) stattfindenden Medikamentenversuchen und Verabreichungen an minderjährige(n) Schutzbefohlene(n).
Offener Brief der Opfervertreter "Gut an der Linde"
wiedergegeben @ jacobsmeinung.over-blog.com/2016/04/offener-brief-der-heim-opfergruppe-gut-an-der-linde.html
Und siehe auch, seit dem 14.11.2016 @ es-la.facebook.com/VEHeV/posts/756821851084972
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- Zitat:
. Offener Brief der Heim-Opfergruppe "Gut an der Linde" Posted on April 14, 2016 Anschließend: Brief des Bloggers [Helmut Jacob] an die Leitung der Diakonie Aprath unter dem Offenen Brief der Opfervertreter Offener Brief der Opfervertreter Ehemaligengemeinschaft Fürsorgehölle "Gut an der Linde" Ansprechpersonen/Sprecher Reiner Gläser, Siegfried Heinen, Axel Weiner, Brian Neuburg, Michael Schierer Offener Brief - mit der dringenden Bitte um Weiterleitung An Bergische Diakonie Aprath Vorstand Jörg Hohlweger Otto-Ohl-Weg 10, 42489 Wülfrath Betrifft: Umgang mit ehemaligen Heimkindern und Schwerbehinderten Sehr geehrter Herr Hohlweger, wovor haben Sie Angst? Mit Schreiben vom 17.03.2016 haben Sie Ihre Entscheidung vom 09.03.2016 zurück genommen, dass die Bergische Diakonie Aprath (BDA) nur noch über Ihren Anwalt mit uns, den ehemaligen Heimkindern aus der Fürsorgehölle Gut an der Linde (1959 bis 1971), kommuniziert. Mit Schreiben vom 09.04.2016 (Anlage) wiederum haben Sie genau diese Entscheidung erneut zurückgenommen und das klärende Gespräch am 19.04.2016, zu dem Sie uns eingeladen haben, abgesagt. Das ist der Gipfel der Ignoranz! Ihre Verhaltensweise ist in Deutschland ein Novum. So verächtlich ist noch kein Vorstand mit ehemaligen Heimkindern umgegangen. Bei Ihnen sogar mit Ehemaligen, die, aufgrund der unmenschlichen Erziehungsmethoden in Ihrer Fürsorgehölle zu Schwerbehinderten geworden sind. Die Hinhaltetaktik und die Unwahrheiten die Sie über die Fürsorgehölle und uns verbreiteten, sind unerträglich. Seit Ihrer Amtseinführung 2011 drangsalieren Sie uns damit. Das Gebot Liebe deinen Nächsten, hat für Sie in Bezug auf uns offensichtlich keine Bedeutung. Unsere Kindheit in der Fürsorgehölle war schon schlimm. Jetzt, Jahrzehnte später, wo einige versuchen ihre Traumatisierungen zu verarbeiten und Licht in das Dunkel ihrer prägenden Kindheit und Jugend in der Fürsorgehölle bringen wollen, bekriegen Sie uns erneut. Sie sind Pfarrer? Eingangs ihrer Absage echauffieren Sie sich darüber, dass unser ehemaliger Heimkamerad Reiner Gläser Ihnen eine Zahlungsaufforderung in sechsstelliger Höhe geschickt hat. Sie wissen, dass an der Ruhruniversität Bochum ein neuropsychologisches Gutachten, Link: amd.co.at/anti/moitzfeld/Gutachten/G/Gutachten_G.pdf zur Frage der Schädigungsfolgen früherer Heimunterbringung in der BDA für Reiner Gläser erstellt wurde. Der Grad der Schädigung (GDS) = Grad der Behinderung (GDB) ist 70%. Reiner Gläser ist also als schwerbehindert eingestuft worden. Die Contergan Opfer der Firma Grünenthal erhalten bei einem Schädigungsgrad von 70% eine Rente von 5.069 Euro monatlich. Die Opfer aus Ihrer unmenschlich betriebenen Fürsorgehölle erhalten nichts von Ihnen. Auch wenn die Schädigungen durch Contergan und die BDA Erziehungsmethoden kaum vergleichbar sind, am Ende bleibt ein Grad der Behinderung, der nicht zu differenzieren ist. Ihre Behauptung in dem Zusammenhang, so war es der Presse zu entnehmen, wir hätten Entschädigungen vom Fonds Heimerziehung erhalten, sind unzutreffend. Die Leistungen des Fonds sind keine Entschädigungen sondern nur kleine Anerkennungsleistungen, zum Großteil für Fernseher, Computer, Möbel etc.. Auch die Leistungen der kirchlichen Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung sind keine Entschädigungen, sondern Anerkennungsleistungen für das Leid aufgrund sexualisierter Gewalt bzw. Missbrauch durch Bedienstete der BDA. Diese Leistungen sind zwar besser als nichts, aber kein Freikauf von der Schuld und Verantwortung der BDA. Die Zeit kann auch Schuld und Verantwortung nicht tilgen! Man muss Ihnen die Frage stellen, was Ihnen die körperliche Unversehrtheit Ihrer Schutzbefohlenen oder ehemaligen Schutzbefohlenen Wert ist. Offensichtlich nichts. Mit der Entlassung aus der Fürsorgehölle waren wir abgeschrieben. Die Gehirnwäsche und Einschüchterung hatten zur Folge, dass es Jahrzehnte gedauert hat, bis wir gewagt haben die Misshandlungen öffentlich zu machen und Wiedergutmachung zu fordern. Sie nehmen das zum Anlass für Machtdemonstrationen und bekriegen uns, anstatt vernünftig zu kooperieren. Mit der Absage des Gespräches und der erneuten Drohung mit Ihrem Rechtsanwalt haben Sie alle christlichen, diakonischen und moralischen Werte über Bord geworfen. Das Leitmotiv des Gefängnispfarrers Karl Heinersdorf, des Gründers der BDA niemand und nichts aufgeben hat für Sie offensichtlich keinen Wert. Uns, die ehemaligen Heimkinder, haben Sie aufgegeben. Ihr Schreiben mit der Absage haben Sie sogar anmaßend in der wir Form verfasst. Damit haben Sie mitgeteilt, dass nicht nur Sie selber, sondern alle BDA Mitarbeiter uns aufgegeben haben. Sie wollen nur noch über Ihren Anwalt mit uns kommunizieren. Das Recht, so für die gesamte BDA zu sprechen, haben Sie nicht. Sprechen Sie Ihre abstrusen Beschuldigungen und den Kommunikationsabbruch für sich aus, nicht für alle BDA Mitarbeiter. Das sind größtenteils anständige Menschen. Dass die Gründe, die Sie für den Kommunikationsabbruch anführen, vorgeschoben sind, ist leicht ersichtlich. Ein Grund soll der Umstand sein, dass wir, fünf ehemalige Heimkinder, mit vier Begleitpersonen kommen wollten. Zwei davon Anwälte, die beiden anderen Wissenschaftler, die sich mit den Folgen der Heimerziehung beschäftigt haben. Herr Professor Dr. rer. nat. Burkhard Wiebel von der Ruhruniversität, der bereit war zu kommen und sein Team haben im Rahmen einer Forschungsarbeit, alle Ehemaligen, die zu dem Treffen kommen wollten, aufwendig untersucht und neuropsychologische Gutachten zur Frage der Schädigungsfolgen früherer Heimunterbringung in der BDA erstellt. Der Grad der Schädigung (GDS), also Grad der Behinderung (GDB), aus der unmenschlichen Heimerziehung in der BDA wurde bei allen mit 70% bis 100% festgestellt. Die Gutachten belegen, dass Behauptungen der BDA Vorsitzenden, uns sei kein Schaden erwachsen, unwahr sind. Zudem wurden vom Fonds Heimerziehung der Bundesrepublik Deutschland und der kirchlich- diakonischen Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS), reihenweise Missbrauchs- und Misshandlungsopfer der BDA anerkannt. Ihre in der Presse nachzulesenden Behauptungen, es habe keine systematischen Misshandlungen gegeben, sind ebenfalls unwahr. Frau Dr. Silvia Wagner, Pharmazeutin, die bereit war zu kommen und ihr Team beschäftigen sich an der Universität Düsseldorf mit den Schäden durch Medikamentenversuche und Verabreichungen, insbesondere von Psychopharmaka und Neuroleptika an Heimkindern. Nachweislich wurden in der BDA Fürsorgehölle in abartiger Weise Heimkinder mit Psychopillen traktiert. Das war eine Form der vielfältigen Misshandlungen; vermutlich wollen Sie das auch nicht hören. Nehmen Sie die Tatsachen endlich zur Kenntnis und hören Sie auf, alles abzustreiten und uns öffentlich als Lügner darzustellen. Die unmenschliche und abartige BDA Heimerziehung hatte zur Folge, dass aus gesunden Kindern Schwerbehinderte wurden. Es besteht kein Zweifel daran, dass auch die Versorgungsämter den Grad der Behinderung erforderlichenfalls bestätigen, wie Professor Wiebel und sein Team ihn festgestellt haben. Professor Wiebel ist auf dem Gebiet eine in Fachkreisen und öffentlichen Institutionen anerkannte Kapazität. Offensichtlich wollen Sie seine Forschungsergebnisse, die belegen, dass in der BDA Schwerbehinderte produziert wurden, nicht hören. Sich selber räumen Sie in der Einladung das Recht ein, ihren Rechtsanwalt und ihre Kommunikatonsfachfrau mitzubringen, uns sprechen Sie Vergleichbares ab. Offensichtlich hatten Sie vor, uns in dem Gespräch einzulullen und mit den Missbrauchszahlen abzuspeisen, die Sie uns jetzt genannt haben. Der wahre Grund ist, unserer Meinung, dass diese Absicht, durch die Personen die wir hinzuziehen wollten, Ihnen nicht realisierbar erscheint. Tatsache ist, bevor wir als Kinder in die Fürsorgehölle deportiert wurden, waren wir gesund. Das Heim war ausdrücklich ausgerichtet auf gesunde Jungen mit normaler Intelligenz. Nur mit solchen funktionierte das abartige Marktkonzept. Große Gruppen, unausgebildeter Erzieher, Zöglinge als unbezahlte Hilfserzieher, Zwangsarbeit usw.. Behinderte oder Geisteskranke, hätten nicht gepasst. Behinderte oder Geisteskranke erfordern bekanntlich mehr kostenintensive Betreuung und sind bei Zwangsarbeiten schlecht verwertbar. Der Zweite Grund ihrer Absage ist, dass ehemalige Heimkinder es doch tatsächlich gewagt haben, Sie um Auskunft gemäß § 34 BDSG, also Auskunft über die bei Ihnen gespeicherten Daten, zu bitten. Einer hat sich sogar, weil Sie die Bitte um Bestätigung des Eingangs ignoriert haben und die Abfrage nicht beantwortet haben, mit einer Beschwerde an den Landesdatenschutzbeauftragten gewandt. Sie schreiben, das stände im Widerspruch zu unserer Mitteilung, dass wir kein Interesse an juristischen Schritten hatten. Diese Verfälschung der Tatsachen ist nicht nachvollziehbar. Datenabfragen gem. § 34 BDSG und Beschwerden sind ein in Deutschland zig-tausendfach praktiziertes Recht und kein juristischer Schritt, zumal weder die Abfragen noch die Beschwerde über Juristen lief. Sie schreiben, dass Sie davon ausgegangen sind uns die Informationen im Rahmen des Gesprächstermins zu geben. Wir sind keine Hellseher, Sie haben uns nicht informiert. Wir mussten davon ausgehen, dass Sie auch diese Auskunft, wie viele andere davor, verweigern. Datenabfragen müssen auch schriftlich beantwortet werden, dazu kommen wir nicht nach Wülfrath. Das als Grund für die Absage und den Kommunikationsabbruch zu nennen, ist auch abwegig. Dass dieses ebenfalls vorgeschoben ist, ist auch leicht erkennbar. Ein Schritt in die richtige Richtung war nach monatelangem Abwiegeln Ihre Mitteilung, dass von der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung bisher 24 als Opfer sexualisierter Gewalt bzw des Missbrauchs durch BDA Mitarbeiter anerkannt wurden. Ihre Einlassung, Sie seien nicht verpflichtet uns die Zahlen zu nennen, sehen wir aber anders. Unseres Erachtens sind Sie nicht nur verpflichtet uns die Zahlen zu nennen, schließlich haben wir ein Recht auf das Wissen um unsere Vergangenheit, sondern auch verpflichtet, diese öffentlich zu machen. Wir stehen mit ca. 30 Ehemaligen in Kontakt, die wir auf die Möglichkeit der Anerkennung hingewiesen haben. Von diesen wurden mehr als zwei Drittel als Missbrauchsopfer anerkannt. Hochgerechnet bedeutet das, dass über die Jahre in der Fürsorgehölle Gut an der Linde und dem Nachbarheim mehrere Hundert oder sogar Tausend missbraucht wurden. Es war so, dass fast jeder sexualisierte Gewalt durch BDA Mitarbeiter erfahren hat. Das ist keine Kleinigkeit die Sie verschweigen dürfen. Das was viele Ehemalige über Missbrauch berichtet haben und die Anzahl der anerkannten Opfer belegen, dass die BDA ein Paradies für Kinderschänder war. Aufgrund des Umgangs mit dem Problem ist es heute noch immer so. Jeder von uns hat es tagtäglich selber erlebt, oder bei Heimkameraden mitbekommen. Sexualisierte Gewalt und Missbrauch, war genau so Teil des Systems, wie Prügel, Isolierzimmer, Zwangsarbeit, Essenszwang, Erbrochenes essen müssen, eiskalte Duschen wegen Bettnässen, Zwang in urintriefender Bettwäsche zu schlafen, militärische Drillmethoden, Zwangsmedikation, Ausgangssperren usw. Gut an der Linde war die Hölle auf Erden. In Publikationen behauptet der BDA Vorstand, dass nur ein Missbrauchsfall bekannt sei. Das ist nachweislich unzutreffend. Tatsache ist, dass von den Ehemaligen die wir kennen fast alle vom Fonds Heimerziehung und der kirchlichen- bzw diakonischen Fachstelle als Missbrauchs- oder Misshandlungsopfer anerkannt wurden. Tatsache ist, dass bei vielen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, die aus dem Heimaufenthalt resultiert. Tatsache ist, dass Behauptungen vom BDA Vorstand, es sei kein Schaden feststellbar, unzutreffend sind. Unser dringendstes Anliegen, mit Verantwortlichen der BDA darüber zu sprechen, wie man mit der verursachten Schädigung und einem möglichen Schadensausgleich umzugehen gedenkt, ist aufgrund Ihres verantwortungslosen Kommunikationsabbruchs jetzt nicht mehr möglich. Wir glauben zwar nicht, dass Sie die Bereitschaft dazu haben, trotzdem ist es Ihnen nochmals anzuraten den Umgang mit uns zu ändern. In der Anlaufstelle des Heimkinderfonds im Landschaftsverband Rheinland, ist man aufgrund der vielen Berichte ehemaliger Heimkinder aus Gut an der Linde und dem Nachbarheim der BDA zu der Überzeugung gekommen, dass die[se] Heime die schlimmsten waren. Jetzt, Jahrzehnte später, müssen wir feststellen, dass auch der Umgang der BDA Verantwortlichen, also Ihrer, mit uns Ehemaligen das schlimmste ist, was man sich aus der Richtung der Heimträger vorstellen kann. Weil Sie uns neuerdings wieder mit Ihrem Rechtsanwalt drohen, stellen wir vorsichtshalber fest, dass dieses Schreiben zwar nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde, aber keinen Anspruch auf Richtigkeit in allen Details erhebt wir sind keine Juristen. Wie Sie mit Mitmenschen umgehen, die als Kinder in der BDA die Hölle erlebt haben, ist unglaublich. Nach wie vor missachten Sie die Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung und helfen uns, bis auf kleine Alibi Aktionen, nicht. Wenn Sie uns nicht helfen, müssen wir eben andere um Hilfe bitten. So verächtlich wie Sie mit ehemaligen Heimkindern und Behinderten umgehen, macht das sonst kein Verantwortlicher. Mit freundlichen Grüßen, für unsere Ehemaligengemeinschaft Siegfried Heinen Reiner Gläser Michael Schierer Axel Weiner Brian Neuburg . |
Und siehe auch, diesbezüglich, den Beitrag @ dierkschaefer.wordpress.com/tag/forensik/ (bezüglich einem vorhergehenden Brief vom 06.04.2014 an die "Bergische Diakonie Aprath")
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