EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung
. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Zitat:
. [2014]Die UNO kritisiert: "Es wurde nichts unternommen, um das Verhalten der Ordensschwestern, die die Wäschereien betrieben, zu untersuchen, und es wurde nicht mit staatlichen Ermittlern kooperiert, um die für den Missbrauch Verantwortlichen und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die von der Arbeit der Mädchen profitierten." .
Ein kurzer Vermerk zu diesem Aspekt auf der Webseite von Peter Wensierski ( Weiterverbreitung erlaubt und ausdrücklich erwünscht ):
In Deutschland läuft im Januar 2003 der Peter-Mullan-Film unter dem Titel "Die Unbarmherzigen Schwestern" in den Kinos. Kurz darauf nimmt Gisela Nurthen, ehemaliges Heimkind des Vincenzheims Dortmund, Kontakt mit dem SPIEGEL-Redakteur Peter Wensierski auf. Sie berichtet ihm nach 30 Jahren Schweigen von den Demütigungen, Misshandlungen und den Schlägen der Vincentinerinnen Anfang der 60er Jahre. Es handelt sich um den Orden der "Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul".
In einem SPIEGEL-Artikel im Mai 2003 mit dem Titel "Die Unbarmherzigen Schwestern" von Peter Wensierski wird über das Schicksal ehemaliger Heimkinder in Deutschland berichtet, darunter das von Gisela Nurthen, Marion Zagermann, Jürgen Schubert und Gerald Hartford. »Priester und Nonnen misshandelten in den fünfziger und sechziger Jahren Tausende Jugendliche, die ihnen[ vom Staat ]in Heimen anvertraut waren. Die damals Betroffenen wollen den Skandal nun aufklären, stossen aber auf eine Mauer des Schweigens.« Erstmals erfährt auch in Deutschland eine grössere Öffentlichkeit etwas über das Schicksal der Heimkinder der Nachkriegszeit. Das Echo auf den SPIEGEL-Bericht ist überwältigend: hunderte von Lesern schreiben, oft über ihr eigenes Schicksal.
Für die in dem irischen Spielfilm "Magdalene-Sisters" dokumentierten Grausamkeiten an jungen Mädchen entschuldigt sich im September 2003 eine US-Ordensgemeinschaft. "Wir bedauern zutiefst den zugefügten Schmerz und die Ungerechtigkeit", heißt es in einer in Washington veröffentlichten Erklärung der "Sisters of Mercy". Wortlaut in Englisch...[www.wensierski.info/html/entschuldigung_usa.html oder auch schlaege.com/html/entschuldigung_usa.html] .
Das letzte Wort in dieser Sache ist noch lange nicht gesprochen auch dann nicht wenn ein paar GEGENSTIMMEN es gerne so hätten. .
EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung
. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
RÜCKBLICK - Archiv «Aus Kirche und Welt»
Berichtet in einem katholischen Kirchenblatt in der Schweiz
. Kirchenblatt für römisch-katholische Pfarreien im Kanton Solothurn
0701_Allan_Shatter
Magdalenenheime[ 'Heime' der Unbarmherzigen Schwestern]
1. Juli 2013 Die Opfer der sogenannten Magdalenen-Wäschereien in Irland werden mit bis zu je 100.000 Euro (rund 123.000 Franken) entschädigt. Frauen, die länger als zehn Jahre zur Arbeit in den von katholischen Ordensgemeinschaften betriebenen Heimen gezwungen wurden, sollen 40.000 Euro (49.000 Franken) Entschädigung sowie eine nachträgliche Entlohnung von 60.000 Euro (73.000 Franken) erhalten, teilte Justizminister Allan Shatter am Mittwoch in Dublin mit. Die kleinste Entschädigungssumme sind demnach 11.500 Euro (14.000 Franken) für Insassinnen, die drei Monate oder weniger in den Heimen verbrachten. Die nachträglichen Bezahlungen sollen steuerfrei sein und alle noch lebenden Opfer eine kostenlose Gesundheitsversorgung durch den Staat erhalten. Weiter kündigte der Minister die Einrichtung einer Anlaufstelle für Begegnungen mit Kirchenvertretern sowie mit anderen Opfern und den Bau einer Gedenkstätte an. Nach Shatters Worten werden die gesamten Entschädigungskosten bei 34,5 bis 58 Millionen Euro (42,3 bis 71 Millionen Franken) liegen.
An die Adresse der Opfer sagte er, die Zahlung sei "ein ernsthafter Ausdruck der Reue des Staates, euch in der Vergangenheit im Stich gelassen zu haben." Im Februar [ 2013 ] hatte sich [ der irische ] Premierminister Enda Kenny "im Namen des irischen Staates, der Regierung und der irischen Bürger" für die "nationale Schande" systematischer Zwangsarbeit bei den Opfern entschuldigt. An der Entschädigungssumme sollen sich auch die Frauenorden beteiligen, die die Heime betrieben haben.
Vier Frauenorden betrieben die Heime für ausgestossene Frauen Die "Magdalene Laundries" (Heime für "gefallene Mädchen") wurden von vier irischen Frauenorden betrieben: den Sisters of Our Lady of Charity, der Congregation of the Sisters of Mercy, den Religious Sisters of Charity und den Sisters of the Good Shepherd. Die Heime wurden im 18. Jahrhundert als Reformanstalten für Prostituierte gegründet. Sie entwickelten sich jedoch später als Auffangstätten für junge Frauen, die aus verschiedenen Gründen aus der Gesellschaft ausgestossen wurden. Dort mussten sie unbezahlt schwere Arbeiten verrichten. Das letzte der Heime wurde erst 1996 geschlossen.
Staat duldete Zwangsarbeit Eine Untersuchungskommission hatte 2012 festgestellt, dass staatliche Behörden lukrative Verträge an die Heime vergeben hatten, ohne auf eine Durchsetzung von Bezahlung der Insassinnen und auf faire Arbeitsbedingungen zu achten. Die Kommission wurde eingesetzt, nachdem das UNO-Antifolterkomitee die Praxis der "Magdalenenheime" mit Zwangsarbeit gleichgesetzt und die irische Regierung zur Aufklärung aufgefordert hatte. (kipa/kna/bal) .
Und auch was die Bundesrepublik Deutschland und ihrenachkriegsdeutsche Zwangsarbeit in der Heimerziehung betrifft Das letzte Wort in dieser Sache ist noch lange nicht gesprochen auch dann nicht wenn ein paar GEGENSTIMMEN es gerne so hätten. .
EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung
. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
In diesem ganzen Zusammenhang, IN BEZUG AUF DIE NACHKRIEGSDEUTSCHE HEIMERZIEHUNG ( ca 1949-1985 ), hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bekannt ? Hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht somit ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu diversen schwerwiegenden Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bekannt ? Hat das Parlament der Bundesrepublik Deutschland der Deutsche Bundestag nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach bestätigt dass dem im Nachkriegsdeutschland tatsächlich so war ? Ist die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention somit nicht verpflichtet ALLE durch ihre Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention GESCHÄDIGTEN ANGEMESSEN ZU ENTSCHÄDIGEN? ( UndhieristnichtvonAlmosenoderSozialhilfedieRede! --- HIERISTVONWIRKLICHERENTSCHÄDIGUNGDIEREDE! ) Worauf also wartet die Bundesrepublik Deutschland ?
Die Bundesrepublik Deutschland steht diesbezüglich nicht nur unter Beobachtung aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention aber auch unter Beobachtung der gesamten Weltengemeinschaft / Völkergemeinschaft ( einschließlichdemUNO-Antifolterkomitee! ) .
EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung
. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Ich zitiere einen Großteil aus einem von mir vor kurzer Zeit schon anderswo im HEIMKINDER-FORUM.DE getätigten relevanten Beitrag:
Beitrag498 vom Donnerstag, 23. Januar 2014, um 04:49 Uhr (MEZ) im Thread »Warum wurden damalige Heimkinder-Zwangsarbeiter nicht für ihre Arbeit bezahlt?«
Zitat:
. [ Ich der Australier Martin MITCHELL als Boardnutzer »martini« ] Folgend auf die »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT«-Entscheidung in Irland von der, meinerseits, u.a., auch hier @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=3&t=19 berichtet wird.
Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.
Weiterführend insbesondere zum gestrigen Beitrag496 und zum gestrigen Beitrag497 ( oben hier in diesem Thread ) [ d.h. in dem relevanten Thread im HEIMKINDER-FORUM.DE].
und in Bezug auf die uns alle beschäftigende 'STREITFRAGE' ob Ehemalige Heimkinder schon allein aufgrund der unentlohnten "Zwangsarbeit", die die meisten von ihnen haben verrichten müssen für die Heimbetreiberfirmen selbst sowohl wie auch in großem Umfang in vielerlei Produktionsarbeiten für die damalige Marktwirtschaft, gerecht und angemessen entschädigt werden sollten.
( Natürlich soll niemand der/die nicht betroffen ist entschädigt werden und niemand der/die betroffen ist undeinegerechte und angemessene Entschädigungfürsichselbstpersönlichablehnt, gezwungenwerdendieseanzunehmen. )
Ich zitiere mich selbst aus dem Thread »Heimkinder gegen Heimkinder« aus dem dortigen Beitrag123 vom Mittwoch, 22. Januar 2014, um 13:10 Uhr (MEZ) [ d.h. in dem relevanten Thread im HEIMKINDER-FORUM.DE].
Zitat:
. [ Ich, der Australier Martin MITCHELL, als Boardnutzer »martini« ] Die gleiche Frage, zusammen mit relevanten Belegen aus der deutschen Presse, noch einmal ein klein wenig anders gestellt.
Vergleiche die Heimgeschichte in Irland mit der Heimgeschichte in Deutschland.
Mit Bezug auf die diesbezüglichen relevanten deutschen Medienberichte.
Wenn das UNO-Antifolterkomitee die Praxis der Heime in Irland als voll entschädigungswürdige "Zwangsarbeit" bezeichnet, wie wohl würde das UNO-Antifolterkomitee diese von Kindern und Jugendlichen in 'Heimen' und 'Anstalten' und 'Umerziehungslagern' im Nachkriegsdeutschland, in West und in Ost, jahrzehntelang SYSTEMATISCH ERZWUNGEGENE ARBEIT seitens der Betreiber und seitens des Personals dieser Institutionen bezeichnen und bewerten ? .
[] .
.
EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung
. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Aus der Sicht der Schweizer Menschenrechtsorganisation INFORMATIONSPLATTFORM HUMAN RIGHTS.CH, die zum Zwecke der politischen Bildung, folgenden Bericht zu dem Fall O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 veröffentlicht:
. Fehlender Schutz vor Kindsmissbrauch in Primarschule: Staatshaftung bejaht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beurteilte in seinem Entscheid OKeeffe v. Irland vom 29. Januar 2014 die von Irland getroffenen Massnahmen zum Schutz von Kindern vor Missbrauch während der Primarschulzeit als unzureichend. Die Grosse Kammer verurteilte Irland mit elf gegen sechs Stimmen zu 115000 Euro Schadensersatz und der Zahlung von Schmerzensgeld.
Der Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin Louise OKeeffe machte geltend, in ihrer Grundschulzeit anfangs der 1970er Jahre von ihrem Lehrer wiederholt sexuell missbraucht worden zu sein. Ihr ehemaliger Lehrer L.H. bestritt die Missbrauchsvorwürfe nicht und gab sogar zu, auch zahlreiche weitere Schüler/innen in seiner Zeit als Lehrer sexuell missbraucht zu haben.
2009 gelangte die Beschwerdeführerin an den irischen Supreme Court und verklagte neben ihrem ehemaligen Lehrer das irische Bildungsministerium, die irische Generalstaatsanwaltschaft sowie die Republik Irland. Sie verlangte Schadensersatz aufgrund des Unvermögens des irischen Staates, Schulkinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen.
Der Supreme Court [ d.h., das höchste Gericht in Irland ] verneinte die Haftbarkeit von Irland. Er argumentierte, nicht der Staat sei für den Betrieb der Grundschule verantwortlich gewesen, sondern die katholische Kirche. Der Staat könne demnach nicht für etwas haftbar gemacht werden, das sich seiner Kenntnis entzog.
Tatsächlich wurden in Irland zur in Frage stehenden Zeit Primarschulen zwar staatlich finanziert, die Führung und der Betrieb der Schulen oblag allerdings hauptsächlich der katholischen Kirche.
Fehlende staatliche Aufsicht
Die grosse Kammer des EGMR [ d.h., der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ] hielt zunächst fest, dass das in Art. 3 EMRK statuierte Verbot der unmenschlichen Behandlung gemäss konstanter Praxis des Gerichtshofs auch die staatliche Pflicht beinhaltet, besonders verletzliche Gruppen wie Kinder vor Übergriffen Privater zu schützen. So drehte sich die Beurteilung des vorliegenden Falles im Kern um die Frage, ob der irische Staat in den frühen 1970er Jahren wusste oder hätte wissen müssen, dass Schüler/innen kirchlicher Grundschulen dem Risiko von sexuellem Missbrauch ausgesetzt waren. Falls ja, wäre der Staat verpflichtet gewesen, geeignete Aufsichtsmechanismen einzurichten.
Die grosse Kammer des Gerichtshofs entschied, dass aufgrund einer beträchtlichen Zahl von Strafverfahren gegen Grundschullehrer anfangs der 1970er Jahre der irische Staat hätte wissen müssen, dass grundsätzlich eine Gefahr von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen während der Schulzeit bestand. Basierend auf dieser Erkenntnis hätten vom Staat geeignete Aufsichts-, Reporting und Beschwerdemechanismen eingerichtet werden müssen.
Der EGMR [ d.h., der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ] bemerkte in seinem Urteil, dass keine eindeutigen oder angemessenen rechtlichen Verpflichtungen oder Richtlinien bestanden, die es der Schulaufsicht hätte erlauben können, Misshandlungen von Kindern aufzudecken und weiterzuleiten. Zudem waren für Eltern von betroffenen Kindern die Beschwerdemöglichkeiten undurchsichtig oder nicht vorhanden. Die Schulen waren darüber hinaus rechtlich nicht verpflichtet, Missbrauchsvorwürfe dem zuständigen Departement oder der Polizei zu melden. Aus diesen Gründen befand der EGMR [ d.h., der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ] die staatliche Aufsicht über die Grundschulen als unzureichend und bejahte die Haftbarkeit Irlands für die infolge des Missbrauchs erlittenen gesundheitlichen Schäden der Beschwerdeführerin.
Dissenting opinions[ d.h., die Meinung der Minderheit der Richter]
Die abweichende Meinung von sechs Richtern/-innen bezog sich auf die Tatsachenfeststellung: Die Richter kritisierten in ihrem abweichenden Urteil, dass sich der EGMR [ d.h., der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ] bei der Beurteilung des Falles auf eine Reihe von Berichten und Zahlen gestützt habe, die vom heutigen Standpunkt aus betrachtet einen derartigen Schluss der unzureichenden Aufsicht wohl zuliessen. Beruhend auf der Faktenlage der frühen 1970er Jahre sei diese Einsicht jedoch nicht ohne Weiteres möglich gewesen.
EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung
. Deutscher Jurist / Kirchenrechtler löscht wichtige, relevante und zutreffende Beiträge zum EGMR-Urteil in Straßburg.
Am Dienstag, 4. März 2014, jeweilig, um 20:18 Uhr und um 20:28 Uhr hatte ich, der Australier Martin MITCHELL ein westdeutsches Ehemaliges Heimkind der 1960er Jahre / ein Schutzbefohlener in damaligen kirchlichen Institutionen genau zu diesem Thema:dem Fall O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 an zutreffender Stelle
auf der von dem Lehrbeauftragten für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der UNIVERSITÄT HEIDELBERG - JURISTISCHE FAKULTÄT, dem Jurist Dr. Georg Neureither betriebenen Internetplattform
die folgenden zwei Kommentare abgegeben, die dann auch sofort dort online erschienen:
Beitrag von Martin MITCHELL vom Dienstag, 4. März 2014, um 20:18 Uhr:
Zitat:
. "Natürlich ist der Schutz der Bürger erste Staatspflicht.
Als zu schützende Personen / Subjekte eines europäischen Staates oder als Ansässige oder Gäste und Besucher ( oder auch 'Gefangene' / 'Insassen' ) in einem solchen Staat, d.h. als Kinder und Jugendliche in den damaligen 'Heimen' und 'Anstalten' in einem solchen Staat ob in Deutschland, ob in Österreich oder ob in der Schweiz; oder ob in England und Wales, ob in Irland oder ob in Schottland und, als solche Personen / Subjekte in unserer rechtmäßigen Einforderung des Schutzes des Staates, stützen wir uns einzig und allein vollumfänglich IM EINZELNEN UND IN IHRER GESAMTHEIT AUF DIE ARTIKEL DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION ( ratifiziert in Deutschland in 1952 und ratifiziert in Österreich in 1958 ). Nichts anderes, und nichts weniger. .
Beitrag von Martin MITCHELL vom Dienstag, 4. März 2014, um 20:28 Uhr:
Zitat:
. UPDATE !
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (im Fall OKeeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014): Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden..
In diesem ganzen Zusammenhang, IN BEZUG AUF DIE NACHKRIEGSDEUTSCHE HEIMERZIEHUNG ( WEST ca. 1949-1985 | OST ca. 1949-1990 ), hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bekannt ? Hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht somit ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu diversen schwerwiegenden Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bekannt ? Hat das Parlament der Bundesrepublik Deutschland der Deutsche Bundestag nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach bestätigt dass dem im Nachkriegsdeutschland tatsächlich so war ? Ist die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention somit nicht verpflichtet ALLE durch ihre Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention GESCHÄDIGTEN ANGEMESSEN ZU ENTSCHÄDIGEN ? ( Und hier ist nicht von Almosen oder Sozialhilfe die Rede ! HIER IST VON WIRKLICHER ENTSCHÄDIGUNG DIE REDE ! ) Worauf also wartet die Bundesrepublik Deutschland ?
Die Bundesrepublik Deutschland steht diesbezüglich nicht nur unter Beobachtung aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention aber auch unter Beobachtung der gesamten Weltengemeinschaft / Völkergemeinschaft ( einschließlich dem UNO-Antifolterkomitee ! ) .
Innerhalb der nächsten zwei Stunden nach Veröffentlichung dieser zwei Beiträge wurden diese jedoch von dem Betreiber dieser InternetplattformReligion - Weltanschauung - Recht [ RWR ]oder auf seine Veranlassung hin gelöscht.
Für die Berufslaufbahn von dem Betreiber dieser InternetplattformReligion - Weltanschauung - Recht [ RWR ]dem Jurist Dr. Georg Neureither siehe @ www.jusmeum.de/profile/Georg_Neureither .
EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung
. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
. SCHLAGWORT-ARCHIV: EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
O`Keeffe gegen Irland
Veröffentlicht am 13. Februar. 2014
Dank Martin Mitchells unermüdlicher Arbeit können wir heute das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verlinken. Leider liegt es nur in Englisch vor ist aber hochinteressant. Sobald es einem deutschen Ehemaligen gelingt, mit seinem Anliegen an diesen Gerichtshof zu kommen, wird auch für Deutschland ein solches Urteil gefällt werden!
Beitrag280 in diesem Thread, verfasst von Boardnutzer »martini«
am Sonntag, 2. März 2014, um 05:03 Uhr (MEZ)
ICH ZITIERE MEINEN BEITRAG IM GENAUEN, VOLLSTÄNDIGEN UND UNVERÄNDERTEN WORTLAUT.
Zitat:
. Ich weiß nicht wo, in welchem Thread, ich diese Fragen unterbringen und stellen kann und sollte, ohne dass man mir es übel nimmt dass ich sie gestellt habe.
ANFANG DES ZITATS DESSEN WAS RALF WEBER UNS MITTEILTE.
Zitat:
. Wir, die drei Ombudspersonen werden[] .
ENDE DES ZITATS DESSEN WAS RALF WEBER UNS MITTEILTE.
Dürfen wir wissen von welchen drei Ombudspersonen hier die Rede ist ? Wer sind diese ? Was sind ihre Aufträge ? Wer erteilt ihnen diese Aufträge ? Wie, wo und wann ist all dies zu Protokoll gegeben worden und unwiderruflich festgeschrieben worden ?
Dies sind, meines Erachtens, ganz einfache und durchaus berechtigte Fragen.
Diese genau die gleichen Fragen werden jetzt auch von mir in allen Diskussionsforen wo Ehemalige Heimkinder verkehren gestellt und auch, gleichzeitig ( wurden am 03.03.2014 schon ), per Email, unter anderen, an Prof. Dr. Peter Schruth und Herrn Ralf Weber persönlich versandt.
HINWEIS: Boardnutzer »martini« ist das Ehemalige Heimkind, der Australier Martin MITCHELL. .
Wer sind berufene "ehemaligen Heimkinder OMBUDSPERSONEN"?
. Und wer sind diese berufenen "ehemaligen Heimkinder OMBUDSPERSONEN" neben Peter Schruth??
Beauftragter in Beschwerdesachen Beauftragte in Beschwerdesachen öffentlicher Schützer der Rechte öffentliche Schützerin der Rechte (Bürger)Rechtskanzler (Bürger)Rechtskanzlerin Volksanwalt Volksanwältin Bevollmächtigter Bevollmächtigte Sprecher Sprecherin Vertreter Vertreterin Advokat Advokatin Moderator Moderatorin Schlichter / Schlichtungsstelle / Schlichtungsrat Schlichterin / Schlichtungsstelle / Schlichtungsrätin
Der Bürgerbeauftragte ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Das Amt der Ombudsperson oder stellvertretenden Ombudsperson geht mit einer spezifischen Funktion, mit der Erfüllung von Pflichten und mit der Übernahme von Verantwortung einher.
Ein Ombudsmann (bei weiblicher Besetzung Ombudsfrau) erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson. Ein Ombudsrat ist ein mit mehreren Personen besetztes Gremium, das entsprechende Aufgaben wahrnimmt.
Wer sind berufene "ehemaligen Heimkinder OMBUDSPERSONEN"?
. Wer ist legitimiert die Interessen Ehemaliger Heimkinder zu vertreten?
Wer genießt das Vertrauen der Mehrheit aller Ehemaligen Heimkinder in Ost und West?
( 1. ) Es gibt bis zum heutigen Datum (10.03.2014) keine Information irgendwo zugänglich im Internet entweder über die GOOGLE-SUCHMASCHINE oder über die YAHOO-SUCHMASCHINE zur »offiziellen amtlichen rechtsverbindlichen Berufung eines Prof. Dr. Peter Schruth als "Ehemalige Heimkinder Ombudsmann" / "Ehemalige Heimkinder Ombudsperson"«
( 2. ) Es gibt bis zum heutigen Datum (10.03.2014) keine Information irgendwo zugänglich im Internet entweder über die GOOGLE-SUCHMASCHINE oder über die YAHOO-SUCHMASCHINE zur »offiziellen amtlichen rechtsverbindlichen Berufung eines Herrn Ralf Weber als "stellvertretender Ehemalige Heimkinder Ombudsmann" / "stellvertretende Ehemalige Heimkinder Ombudsperson"«
( 3. ) Es gibt bis zum heutigen Datum (10.03.2014) keine Information irgendwo zugänglich im Internet entweder über die GOOGLE-SUCHMASCHINE oder über die YAHOO-SUCHMASCHINE zur »offiziellen amtlichen rechtsverbindlichen Berufung einer namentlich genannten dritten Person als "stellvertretende(r) Ehemalige Heimkinder Ombudsmann" / "stellvertretende Ehemalige Heimkinder Ombudsfrau" / "stellvertretende Ehemalige Heimkinder Ombudsperson"«
( 4. ) Es gibt bis zum heutigen Datum (10.03.2014) keine Information irgendwo zugänglich im Internet entweder über die GOOGLE-SUCHMASCHINE oder über die YAHOO-SUCHMASCHINE zu irgendwelchen »offiziellen amtlichen und rechtsverbindlichen Bekanntgebungen / Veröffentlichungen seitens irgendwelchen "Ehemaligen Heimkinder Ombundspersonen" zur verlässlichen Information aller Ehemaligen Heimkinder in Ost und West« .
EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung
. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Louise OKeeffe gegen Irland; Louise OKeefe v. Ireland [ 28.01.2014 ] [ Internetsuche. - Genügendes Aktenzeichen in Deutsch und in Englisch ] [ Internet search. - Adequate file number in German and in English ] EuGMR 027 (2014); ECHR 027 (2014) Bisher (13.03.2014) nirgens in der deutschen oder österreichischen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur oder auf deutschen oder österreichischen Jura-Webseiten verbreitet/berichtet/geprüft/untersucht/besprochen.
und natürlich auch nicht auf kirchlichen oder staatlichen Webseiten erwähnt und darauf aufmerksam gemacht. .
Erinnerungsort für Opfer der westdeutschen Fürsorgehöllen.
. Westdeutsche Gedenkstätte für die Opfer der nachkriegsdeutschen Heimerziehung. | Erinnerungsort für Opfer der westdeutschen Fürsorgehöllen.
EHEMALIGE HEIMKINDER
Einrichtung eines Erinnerungsortes / Einrichtung einer Gedenkstätte jetzt auch zur westdeutschen Heimerziehung.
Bekanntgebung / Pressemitteilung
NRW - Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (Münster) teilt mit. NRW - Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) (Köln) teilt mit.
Beirat der LWL-Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder besucht Erinnerungsort im Solinger Halfeshof
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Solingen/Münster (lwl). Der Arrestzellentrakt im Solinger Jugendheim Halfeshof ist ein erschütterndes Zeugnis der Erziehungspraktiken, die in der Nachkriegszeit und bis in die Siebzigerjahre in deutschen Heimen an der Tagesordnung waren. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) [Köln] hat in dem Keller seiner Solinger Jugendhilfe-Einrichtung nun einen Erinnerungsort eingerichtet. Die begleitenden Arbeitskreise der Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder bei den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) [Münster] und LVR [Köln] haben sich jetzt zu einer gemeinsamen Sitzung und Besichtigung des Erinnerungsortes getroffen.
Nachdem [Köln] LVR-Jugenddezernent Reinhard Elzer sich bereits im Rahmen einer Betriebsausschusssitzung der [Köln] LVR-Jugendhilfe Rheinland einen Eindruck von den Räumen verschafft hatte, besuchte im Rahmen des Treffens nun auch [Münster] LWL-Jugenddezernent Hans Meyer den [nordrhein-westfälischen] Erinnerungsort.
Die Einrichtung eines Ortes, der an die Heimerziehung der 50er bis 70er-Jahre erinnert, ist Teil der Aufklärungsbemühungen der Landschaftsverbände [Köln und Münster]. LWL [Münster] und LVR [Köln] haben bereits im Jahr 2009 je eine Telefon-Hotline für ehemalige Heimkinder eingerichtet. Diese hat seitdem viele Betroffene bei der Recherche in der eigenen Vergangenheit unterstützt, etwa durch Hilfe bei der Suche nach Heimakten.
In Heimkinderstudien haben LWL [Münster] und LVR [Köln] die Vorgänge in ihren Jugendhilfe-Einrichtungen [in Nordrhein-Westfalen] und die Rolle ihrer Landesjugendämter als Heimaufsicht im Zeitraum vom Kriegsende bis in die 1970er Jahre von Forschern untersuchen lassen. Seit 2012 arbeiten bei den beiden Landschaftsverbänden Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder, die Betroffene bei ihren Anliegen unterstützen. In Westfalen-Lippe [in Münster] können Betroffene unter Tel.: 0251 591 3635 auch Vereinbarungen über Leistungen aus dem bundesweiten Fonds Heimerziehung abschließen.
Pressekontakt: Markus Fischer, [Münster] LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
.
Aufgrund dessen wird dann auch in einem Blog des Freien Journalisten DJ Plewka einem Blog, das er Newspol nennt am 18.09.2013 unter der Überschrift »Heimkinder-Erinnerungsort im Solinger Halfeshof« @ newspol.de/heimkinder-erinnerungsort-im-solinger-halfeshof/ wie folgt darüber berichtet:
Zitat:
. Heimkinder-Erinnerungsort im Solinger Halfeshof
Der Arrestzellentrakt im Solinger Jugendheim Halfeshof ist ein erschütterndes Zeugnis der Erziehungspraktiken, die in der Nachkriegszeit und bis in die Siebzigerjahre in deutschen Heimen an der Tagesordnung waren. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) [Köln] hat in dem Keller seiner Solinger Jugendhilfe-Einrichtung nun einen Erinnerungsort eingerichtet. Die Kellerräume sind weitestgehend im Originalzustand erhalten und sollen Gästen einen ungefilterten Eindruck des damaligen Zeitgeistes vermitteln. Historische Dokumente in Form von Fotos und Schriftstücken sowie Informationsmedien klären Besucherinnen und Besucher über die dunklen Kapitel der Heimerziehung im Rheinland [Nordrhein-Westfalen] auf.
Die Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder von LVR [Köln] und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) [Münster] werden in zwei begleitenden Arbeitskreisen von Betroffenen bei ihrer Arbeit unterstützt. In Solingen haben sich nun Vertreterinnen und Vertreter aus beiden Anlaufstellen und Arbeitskreisen zu einer gemeinsamen Sitzung und Besichtigung des Erinnerungsortes getroffen. Nachdem [Köln] LVR-Jugenddezernent Reinhard Elzer sich bereits im Rahmen einer Betriebsausschusssitzung der [Köln] LVR-Jugendhilfe Rheinland einen Eindruck von den Räumen verschafft hatte, besuchte im Rahmen des Treffens nun auch Hans Meyer, Jugenddezernent des [Münster] LWL, den [nordrhein-westfälischen] Erinnerungsort.
Die Einrichtung eines Ortes, der an die Heimerziehung der 50er bis 70er-Jahre erinnert, ist Teil der Aufklärungsbemühungen der Landschaftsverbände. LWL [Münster] und LVR [Köln] haben bereits im Jahr 2009 je eine Telefon-Hotline für ehemalige Heimkinder eingerichtet. Diese hat seitdem viele Betroffene bei der Recherche in der eigenen Vergangenheit unterstützt, etwa durch Hilfe bei der Suche nach Heimakten.
In Heimkinderstudien haben LWL [Münster] und LVR [Köln] die Vorgänge in ihren Jugendhilfe-Einrichtungen und die Rolle ihrer Landesjugendämter als Heimaufsicht [in Nordrhein-Westfalen] im Zeitraum vom Kriegsende bis in die 1970er Jahre von Forschern untersuchen lassen. Seit 2012 arbeiten bei den beiden Landschaftsverbänden Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder, die Betroffene bei ihren Anliegen unterstützen. Im Rheinland [in Köln] können Betroffene unter 0800 8094001 auch Vereinbarungen über Leistungen aus dem bundesweiten Fonds Heimerziehung abschließen. .