Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Heimerziehung

Entschädigung für ehemalige Heimkinder

 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Schadenersatz für Schäden, die dem Staat zuzurechnen sind.


"Ein dunkler Fleck auf der weißen Weste des Rechtsstaats"


Woraufhin, oder vielmehr aufgrund dessen, d.h. aufgrund dieser meiner Feststellung und meines Hinweises, bezüglich "Staatshaftung" und "Staatshaftungsrecht" im unmittelbar vorhergehenden Beitrag ( oben – hier in diesem Thread ) – und meinerseits auch an vielen anderen Stellen im Internet gepostet …

sagte »ekronschnabel« am 14. Februar 2014 um 21:26 Uhr im Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/09/das-durfte-aufsehen-erregen/#comment-5010


NA DAS, GENAU DIESER POST, d.h. die von »ekronschnabel« IN DIESEM POST im Dierk Schaefers Blog ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE INFORMATION, IST DOCH MAL EIN ERGÄNZENDER HILFREICHER HINWEIS FÜR UNS ALLE.
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Dies, d.h. dieser Axel Springer SE / WELT KOMPAKT Artikel, ist jetzt erst im relevanten GOOGLE-Index indexiert:

DIE WELT – 29.01.2014 – Irland muss für sexuellen Missbrauch haften. - Diese „Haftung“, jedoch, ist nicht nur beschränkt auf „sexuellen Missbrauch“. - Es schließt ebenso ein „Kindesmisshandlung“ / „Folter“ / „Quälerei“ / „Arbeitsausbeutung“ / „Zwangsarbeit“ / „jede körperliche und seelische Misshandlung und Gewaltanwendung“.

@ https://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article124325423/Irland-muss-fuer-sexuellen-Missbrauch-haften.html


QUELLE: Dieser Artikel erschien am 29. Januar 2014 in WELT KOMPAKT / Axel Springer SE.

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel steht nicht zur Verfügung.

FOLGENDE DARUNTERSTEHNENDE NOTIZ UNTERRICHTET DEN LESER:

„
Dieses Thread wurde bereits geschlossen. Kommentieren ist nicht mehr möglich.“

Desweiteren werden keine möglicherweise zu diesem Artikel abgegebenen Kommentare angezeigt. Stattdessen liest man da: „
0 Kommentare“

Wie berichtet in diesem Axel Springer SE / WELT KOMPAKT Artikel, sind unbekannte, nicht identifizierte and nicht identifizierbare „deutsche Juristen“ diesbezüglich angeblich der Meinung, dass es „schwer“ festzustellen sei, „schwer“ auszulotzen sei, und „schwer“ sei „Aussage zu treffen“ ob und in wie fern dieses Urteil auch auf Deutschland „übertragbar“ sei.

Alle wissen sie natürlich ganz genau, dass es sehr wohl voll und ganz auf Deutschland „übertragbar“ ist --- sehr wohl voll und ganz auf alle Vertragspartner der Europäischen Menschenrechtskonvention „übertragbar“ ist.

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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“



QUELLE: WKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
SELBST DEN SEHR UMFANGREICHEN GESAMTINHALT IN DIESEM ORIGINAL STUDIEREN.



QUELLE (eine Art WIKI / ENCYCLOPAEDIA / ARCHIV): archive-de.com/de/a/auswaertiges-amt.de/2012-05-23_19954_80/Ausw%C3%A4rtiges_Amt_Deutsche_Position/
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Herr Kronschnabel aus Leipzig schrieb an mich gerichtet diesbezüglich:


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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Genauso wie es immer noch Leugner nachkriegsdeutscher Zwangsarbeit gibt und genauso wie es immer noch Leugner nachkriegsösterreichischer Zwangsarbeit gibt, d.h., Mitglieder der deutschen sowohl wie auch der österreichischen Gesellschaft gibt, die vehement abstreiten, dass Ehemalige Heimkinder – in Westdeutschland sowohl wie auch in Österreich – in fast allen 'Heimen' und 'Anstalten' in denen man sie aus welchem Grunde auch immer eingesperrt hielt, haben Zwangsarbeit leisten müssen, gibt es auch immer noch genauso viele Leute, meistens genau die gleichen Leute, die leugnen, das Ehemalige Heimkinder in beiden dieser Länder – in Westdeutschland sowohl wie auch in Österreich – und für lange Zeit, auch nach dem Kriege noch, – jahrzehntelang nach dem Kriede noch ! – , in diesen 'totalen Institutionen' „gefoltert“ und „gequält“ „worden sind“ und „unmenschlichen oder erniedrigenden Strafen und Behandlung unterworfen wurden“.

Darum ist es wichtig, insbesondere für diese Leute, mal genau aufzuzeichnen und ihnen verständlich zu machen was „Folter“ und „unmenschliche oder erniedrigende Strafe“ oder „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ eigentlich ist, d.h. wie „all dies“ vom innerstaatlichen Recht und Gesetz und vom Völkerrecht definiert wird.

POLITISCHE BILDUNG


QUELLE: www.politischebildung.ch/themenfelder/menschenrechte/folterverbot/?details=1&cHash=0937929282
IMPRESSUM DIESER WEBSEITE: www.politischebildung.ch/service/impressum/
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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»Zeitungsausschnitte aus deutschen Zeitungen über die in Australien misshandelten Aborigines und auch über die in kirchlichen Institutionen misshandelten Kinder.«

Deutsche Zeitungen verschiedenen Datums – über einen Zeitraum der letzten 50 Jahre – machen den Regierungen in Australien Vorwürfe bezüglich der Behandlung und Misshandlung der Aborigines.

… und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in den von den christlichen Kirchen betriebenen 'Heimen' / 'Arbeitshausern' / "Missions" in Australien, vielfach auch von deutschen Gemeinden und Missionaren etablierten solchen Institutionen.


Alles was zu diesemen Thema passt bitte hier posten.

( Dies ist dann ein Thread den ich selbst für Boardnutzer »Jesus Christus« im Freigeisterhaus.de-Forum eröffnet habe um seinen Störversuch in dem anderen Thread - dem »MISSHANDELTE HEIMKINDER«-Thread einzuschränken. )


Der für den Boardnutzer »Jesus Christus« eingerichtete Thread: freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=34621&highligh

Der erste Beitrag in diesem für den Boardnutzer »Jesus Christus« eingerichteten Thread: freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1903528#1903528


Der Boardnutzer »Jesus Christus« macht den Anfang.


Beitrag (#1902558) verfasst von Boardnutzer »Jesus Christus« - von ihm verfasst am Freitag, 14. Februar 2014, um 12:31 Uhr (MEZ);
im Thread »
MISSHANDELTE HEIMKINDER«, unter der momentanen Themenüberschrift »EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung«
@
freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1902558#1902558





Beitrag (#1903371) verfasst von Boardnutzer »Jesus Christus« - von ihm verfasst am Dienstag, 18. Februar 2014, um 11:56 Uhr (MEZ)
im Thread »
MISSHANDELTE HEIMKINDER«, unter der momentanen Themenüberschrift »EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung«
@
freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1903371#1903371



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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Weiterführend zum vorletzten Beitrag ( oben - hier in diesem Thread ).



Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“



Sind Beschlüsse und Entscheidungen des Deutschen Bundestags rechtlich bindend? – Kann man den Deutschen Bundestag insgesamt bei seinem und einzelne Kabinetminister bei ihrem Wort nehmen?



Einleitung.

Man kann durchaus davon ausgehen und es kann durchaus argumentiert werden, dass die Bundesrepublik Deutschland in offiziellen Sitzungen im Bundesparlament – d.h. im Deutschen Bundestag – volles Geständnis abgelegt und volle Verantwortung für die damalige Heimerziehung, die sie weitgehend bei den Kirchen und anderen Privaten Trägern in Auftrag gegeben hatte, übernommen hat.

Die Bundesrepublik Deutschland will jedoch keine Verantwortung für etwaige Schäden die damaligen Schutzbefohlenen durch diese Heimerziehung entstanden sind übernehmen und die Opfer entschädigen.



„Runder Tisch Heimerziehung“ [ „RTH“ ].

Welche Rechtsverbindlichkeit hat der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung für wen?

Die Urheberrechte-Inhaber des Schriftsatzes des »Abschlussberichtes des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“« (ISBN: 978-3-922975-92-2 - Berlin, Dezember 2010) [ Seite 2 des Berichts ] – obwohl kein eigentlicher Copyright-Vermerk als solcher dort angebracht worden ist – sollen anscheinend gemeinsam die folgenden sein:
Bundesrepublik Deutschland; Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ; V.i.S.d.P.: Peter Klausch; Redaktion: Holger Wendelin, Katharina Loerbroks; Satz und Layout: S. Stumpf Kommunikation & Design; Druck: DCM Druck Center.
Diese Publikation wird aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes und von 11 Bundesländern über die Geschäftsstelle der AGJF sowie der Stiftung Deutsche Jugendmarke gefördert.



Sollte jedoch jemand diesbezüglich gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht ziehen wollen, würde die Bundesrepublik Deutschland (1.) abstreiten die schädigenden und Schaden verursachenden Verbrechen begangen zu haben, und (2.) abstreiten jeglichen damit in Zusammenhang stehenden Schaden verursacht zu haben, und (3.) sich auf „die Einrede der Verjährung“ berufen und stützen.


Auszüge aus dem Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung.


[ Seite 5, erste Spalte (Mitte), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

In seiner Sitzung am 4. Dezember 2008 folgte der Deutsche Bundestag der Empfehlung des Petitionsausschusses und beschloss einstimmig und in fraktionsübergreifendem Konsens die Einrichtung eines Runden Tisches.
4 Erstmalig in seiner Geschichte beschritt der Deutsche Bundestag mit diesem Beschluss einen solchen Weg. Der Runde Tisch [ „RTH“ ] ist mit der Aufarbeitung und mit der Erarbeitung von Vorschlägen beauftragt. Er [ der „RTH“ ] hat keine Weisungsbefugnis und seine Ergebnisse sind rechtlich nicht bindend. Die Umsetzung seiner Vorschläge liegt in der Verantwortung seiner Adressaten.

Der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ [ „RTH“ ] konstituierte sich am 17. Februar 2009 unter der Moderation der ehemaligen Bundestagsvizepräsidentin Dr. Antje Vollmer und legt hiermit nach fast zweijähriger Arbeit seinen Abschlussbericht vor.

[
Fußnote 4 ]

BT-Plenarprotokoll 16/193, S. 20733A [ d.h. das Protokol der Sitzung und des Beschlusses des Deutschen Bundestags, des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland ]


[ WICHTIGER UND HOCH RELEVANTER HINWEIS HIER DAZWISCHENGESTELLT:

Ungefähr 2½ Jahre nach Inkrafttreten des Deutschen Grundgesetzes am 23. Mai 1949,
ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland, am 5. Dezember 1952, die »Europäische Menschenrechtskonvention«, die, unter anderem, auch folgende Artikel enthält:


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[ Seite 5, zweite Spalte (Mitte), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

Das Bundesministerium der Justiz wird anlassbezogen eingebunden und eingeladen.


[ Seite 6, erste Spalte (unten), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

Der Berichterstattung der ehemaligen Heimkinder und den darin enthaltenen Unrechtserfahrungen wird geglaubt.


[ Seite 7, erste Spalte (oben), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

1. Bewertung der Missstände in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre aus Sicht des Runden Tisches
8

[ Fußnote 8 ]

Die folgenden Ausführungen stützen sich auf den Zwischenbericht des Runden Tisches, die beiden Expertisen zu „Rechtsfragen“ und zu „Erziehungsvorstellungen der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ sowie auf die Debatten am Runden Tisch. Hinsichtlich der Expertisen kann hier nur eine Zusammenfassung der Ausführungen dargestellt werden. Für eine intensive Auseinandersetzung wird die Lektüre der Expertisen, in denen auch zahlreiche Quellen und Belege ausgewiesen werden, empfohlen. Die Expertisen sind unter https://www.rundertisch-heimerziehung.de herunterzuladen.


[ Seite 7, zweite Spalte (unten), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

Leid und Unrecht
9

Der Runde Tisch und auch schon der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sehen und erkennen „Leid und Unrecht“ in der Heimerziehung: „Der Runde Tisch sieht und erkennt, dass insbesondere in den 50er und 60er Jahren auch unter Anerkennung und Berücksichtigung der damals herrschenden Erziehungs- und Wertevorstellungen in den Einrichtungen der kommunalen Erziehungshilfe, der Fürsorgeerziehung und der Freiwilligen Erziehungshilfe jungen Menschen Leid und Unrecht widerfahren ist.

[
Fußnote 9 ]

Die Darstellung stützt sich u.a. auf die Rechtsexpertise, S. 38 f.


[ Seite 8, erste Spalte (Mitte), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

In der Anerkennung von Unrecht schwingt also die Anerkennung einer Regelüberschreitung oder Rechtsverletzung mit. Für diese Regelüberschreitung bzw. Rechtsverletzung oder Rechtsmissachtung kann im Regelfall eine Person oder Institution verantwortlich gemacht werden.

[ Seite 8, zweite Spalte (oben), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

Rechtsverletzung nach zeitgenössischen Maßstäben

Unrecht kann zunächst ein Sachverhalt sein, der gegen geltendes Recht verstößt, also eine Handlung oder ein Zustand, die rechtswidrig sind. Die Rechtswidrigkeit kann sich am einfachen Recht oder aber an der Verfassung festmachen. Unrecht in diesem Sinne kann also auf zwei Ursachen beruhen:
(1) Eine Handlung oder ein Zustand verstießen gegen das damals geltende Recht, das den betreffenden Lebensbereich regelte.
(2) Eine Handlung oder ein Zustand verstießen gegen die Normen des Grundgesetzes in seiner damals geltenden Auslegung.

Dieses Unrecht unterliegt heute größtenteils der Verjährung.
Diese Tatsache schafft jedoch die Bewertung als „Unrecht“ nicht aus der Welt; sie steht nur der strafrechtlichen Verfolgung und Ahndung entgegen sowie der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, wenn die Einrede der Verjährung erhoben wird.



Und was sagt die große Mehrheit der Richter im kürzlich im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschiedenen Fall
O’Keeffe gegen Irlan - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 in solchen Situationen in Bezug auf Staatshaftung?




Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland informiert auf seiner Webseite:

QUELLE: www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Europarat/EuropaeischerGerichtshofMenschenrechte_node.html



Die Bundesrepublik Deutschland bezüglich Menschenrechtsverstößen ausserhalb Deutschland – d.h. also in anderen Ländern – verkündet stolz:

www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Menschenrechte/GrundsaetzeMRpolitik_node.html

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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Mir, dem Australier Martin MITCHELL, wird deutscherseits vorgeworfen , dass ich – für meine Zwecke – immer nur die folgenden zwei Passagen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) herauspicke und mich speziell nur auf diese beiden Passagen beschränke, wenn, „das Ganze“ – so der Vorwurf deutscherseits – „unbedingt in seiner Gesamtheit betrachtet werden“ „muss“, weil erst dann klar wird – so das Argument derer, die mir gerne diesen Vorwurf machen wollen – dass „diese Verbote“ „weder“ „absolut“, „noch“ „allumfassend“ „sind“.



Ich persönlich würde niemals jemanden die Europäischen Menschenrechtskonventionstexte (EMRK) in ihrer Gesamtheit vorenthalten wollen.

Die vollständige Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in ihrer offiziellen englischen Fassung kann jeder selbst hier studieren: conventions.coe.int/treaty/en/treaties/html/005.htm ( European Convention on Human Rights (ECHR) / Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms )

Die vollständige Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in ihrer offiziellen französischen Fassung kann jeder selbst hier studieren: conventions.coe.int/Treaty/FR/Treaties/Html/005.htm ( Convention européenne des droits de l'homme (CEDH) / Convention de sauvegarde des Droits de l'Homme et des Libertés fondamentales )

Die vollständige Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in ihrer inoffiziellen „deutschen Fassung“ / „nichtamtlichen Übersetzung“ ( die weder von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention, noch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg selbst anerkannt wird ) kann jeder selbst hier studieren: conventions.coe.int/treaty/ger/treaties/html/005.htm

Das Argument derer, die mir gerne diesen Vorwurf machen wollen – soll wohl dazu dienen rechtfertigen zu wollen, dass man in der damaligen Heimerziehung, unter Umständen, sehr wohl „schwachsinnige“ „schwererziebare und verwahrloste Kinder“ und „schwachsinnige“ „schwererziebare und verwahrloste Jugendliche“ foltern und quälen durfte und unmenschlichen und erniedrigenden Strafen und Behandlung unterwerfen durfte um diese gefügig zu machen und dass "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" durchaus zu dieser Erziehung gehörte und unabdingbar war – vom innerstaatlichen Gesetz ( deutschem Gesetz (?) ) ausdrücklick erlaubt war.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall O’Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 – so das Argument derer, die mir gerne diesen Vorwurf machen wollen – kann daher nicht so einfach auf Deutschland angewandt und übertragen werden.

Deutsche Juristen und Politiker, die aktuell solche Argumente aufstellen oder zukünftig vorhaben solche oder ähnliche Argumente zu favourisieren und zu unterstützen, sollten sich, meines Erachtens, jedoch (a.) alle erst einmal mit vollem Namen vorstellen, (b.) alle ihre Qualifikationen vorlegen (c.) und genau angeben wessen Interessen sie mit solchen oder ähnlichen Argumenten vertreten.
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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


DER SPIEGEL berichtete ebenso am Mittwoch, 5. Februar 2014, um 18:27 Uhr (MEZ):

UNO-Bericht zu Kinderrechten in der Kirche: Katalog der gelebten Doppelmoral

SPIEGEL ONLINE PANORAMA @ www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/uno-bericht-zu-katholischer-kirche-report-der-doppelmoral-a-951744.html ( hoch lesenswerter Artikel ! )


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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“




Ein kurzer Vermerk zu diesem Aspekt auf der Webseite von Peter Wensierski
( Weiterverbreitung erlaubt und ausdrücklich erwünscht ):

@ schlaege.com/html/geschichte.html ( bitte dort runter scrollen )
oder auch
@
www.wensierski.info/html/geschichte.html ( bitte dort runter scrollen )




Das letzte Wort in dieser Sache ist noch lange nicht gesprochen – auch dann nicht wenn ein paar GEGENSTIMMEN es gerne so hätten.
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


RÜCKBLICK - Archiv «Aus Kirche und Welt»

Berichtet in einem katholischen Kirchenblatt in der Schweiz

@
https://www.kirchenblatt.ch/index.php?PHPSESSID=i3s7h98344mm50g5cqf5hjord3&na=1,2,0,0,d,101997



Und auch was die Bundesrepublik Deutschland und ihre nachkriegsdeutsche Zwangsarbeit in der Heimerziehung betrifft … Das letzte Wort in dieser Sache ist noch lange nicht gesprochen – auch dann nicht wenn ein paar GEGENSTIMMEN es gerne so hätten.
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