Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Heimerziehung

Entschädigung für ehemalige Heimkinder

 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Louise O’Keeffe gegen Irland; Louise O’Keefe v. Ireland [ 28.01.2014 ]
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Internetsuche. - Genügendes Aktenzeichen in Deutsch und in Englisch ]
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Internet search. - Adequate file number in German and in English ]
EuGMR 027 (2014); ECHR 027 (2014)
Bisher (13.03.2014) nirgens in der deutschen oder österreichischen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur oder auf deutschen oder österreichischen Jura-Webseiten verbreitet/berichtet/geprüft/untersucht/besprochen.

… und natürlich auch nicht auf kirchlichen oder staatlichen Webseiten erwähnt und darauf aufmerksam gemacht.

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 Erinnerungsort für Opfer der westdeutschen Fürsorgehöllen.

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Westdeutsche Gedenkstätte für die Opfer der nachkriegsdeutschen Heimerziehung. | Erinnerungsort für Opfer der westdeutschen Fürsorgehöllen.

EHEMALIGE HEIMKINDER

Einrichtung eines Erinnerungsortes / Einrichtung einer Gedenkstätte jetzt auch zur westdeutschen Heimerziehung.

Bekanntgebung / Pressemitteilung

NRW - Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (Münster) teilt mit.
NRW - Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) (Köln) teilt mit.

@ www.lwl.org/pressemitteilungen/mitteilung.php?urlID=30977


Aufgrund dessen wird dann auch in einem Blog des Freien Journalisten DJ Plewka – einem Blog, das er „Newspol“ nennt – am 18.09.2013 unter der Überschrift »Heimkinder-Erinnerungsort im Solinger Halfeshof« @ newspol.de/heimkinder-erinnerungsort-im-solinger-halfeshof/ wie folgt darüber berichtet:

Siehe dann auch unbedingt noch den schon im HEIMKINDER-FORUM.DE seit Freitag, 27. April 2012, 09:58 bestehenden Thread »Isolierzellen im Halfeshof« @ heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/15124-isolierzellen-im-halfeshof/ .
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 Erinnerungsort für Opfer der westdeutschen Fürsorgehöllen.

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Nachdem ich gerade auf der Webseite der GRÜNEN POLITIKERIN KATJA DÖRNER ( @ katja-doerner.de/2014/01/20/erinnerung-an-das-leid-der-ehemaligen-heimkinder/ ) von einem persönlichen Besuch Mitte Januar 2014 von „Politikerinnen und Politiker der Grünen aus NRW“ im Ehemalige Heimkinder „Erinnerungsort im Jugendheim Halfeshof“, gelesen habe

in einem dortigen Artikel der sich »
ERINNERUNG AN DAS LEID DER EHEMALIGEN HEIMKINDER« benennt, gelesen habe

habe ich, der Australier Martin MITCHELL – selbst ein Ehemaliges Heimkind-WEST der 1960er Jahre – auch sofort ( am Freitag, 14. März 2014, um 05:46 Uhr (MEZ) ) – ebenso zur Erinnerung an das Leid der Ehemaligen Heimkinder – dort folgenden Kommentar abgegeben, der dann auch sogleich dort online erschien:



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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Thilo Andres : »FRAGEN EHEMALIGER HEIMKINDER AN DEN STAAT UND DIE KIRCHEN« - ein Fragenkatalog meinerseits am 14. März 2014 als IMAGE in einem 3-seitigen PDF-Dokument ( 1.70 MB ) per Email erhalten.


QUELLE: Thilo Andres, westdeutsches ehemaliges Heimkind, Jg. 1952, das, zum Zwecke dieser Veröffentlichung »FRAGEN EHEMALIGER HEIMKINDER AN DEN STAAT UND DIE KIRCHEN«, diesen Pseudonym nutzt.

Seither korrekturgelesen und, zum Zweck der Veröffentlichung hier, wo notwendig von Martin MITCHELL korrigiert.

Thilo Andres ist ein ehemaliges Heimkind ( Jg. 1952 ). Er selbst mußte als Siebzehnjähriger Ende der 1960er Jahre – als „Fürsorgezögling“ – in Westdeutschland, genauso wie ich Anfang der 1960er Jahre, als unentlohnter Zwangsarbeiter im Bethelschen FREISTATT im WIETINGSMOOR schuften.

Zur Erklärung der „AGJ“ siehe WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgemeinschaft_f%C3%BCr_Kinder-_und_Jugendhilfe
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 Erinnerungsort für Opfer der westdeutschen Fürsorgehöllen.

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Meine Verbreitung der Existenz einer Gedenkstätte für Westdeutsche Ehemalige Heimkinder.

Schon seit 22. September 2013 online gestellt --- und auch jetzt weiterhin von mir vielerorts im Internet fortgesetzt.


Wie es zu der Einrichtung der Westdeutschen Gedenkstätte für die Opfer der nachkriegsdeutschen Heimerziehung kam.


QUELLE: az-eb.de - Aachener Zeitung

Diesbezügliches kurzes Video.

WDR – Lokalzeit Aachen
VIDEO: "
Gedenkstätte für Eh. Heimkinder des LVR - Halfeshof NRW"
@
www.livingscoop.com/watch.php?v=MzEzNw ( in ein paar Monaten, jedoch, wird dieses Video nicht mehr zur Verfügung stehen – für immer verschwinden).

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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Seitheriges gleichlautendes Urteil in Großbritannien ( United Kingdom; UK ) zu dem Urteil im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im Fall Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014.


With compliments from a mature-age law student in Adelaide, South Australia.


an important 129-page Judgement of a UK court in quasi civil jurisdiction

PARALLEL DECISION

to
Louise O’Keeffe v Ireland ECHR 027 (2014) decided 28.01.2014 in Strasbourg

decided in the United Kingdom

Approved Judgement (of 28.02.2014) @ www.judiciary.gov.uk/Resources/JCO/Documents/Judgments/dsd-and-nbv-v-met-police.pdf


IN THE HIGH COURT OF JUSTICE –
QUEEN'S BENCH DIVISION
Neutral Citation Number: [2014] EWHC 436 (QB) –
Case No: HQ10X03508 & HQ12X00388

Royal Courts of Justice Strand, London, WC2A 2LL

Date: 28/02/2014

before MR. JUSTICE GREEN

1)
DSD; 2) NBV Claimants - and - The Commissioner of Police for the Metropolis Defendant

known as: -
DSD & NBV v Commissioner of Police for Metropolis

[ LAW: Human Rights Act (HRA (UK) equivalent to the European Convention on Human Rights (ECHR) (applicable in the entire European Union) ]



With kind Regards

Martin MITCHELL

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 EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014.

DAS EIGENTLICHE URTEIL (28.01.2014) @ s.conjur.com.br/dl/europa-irlanda-abuso-escola.pdf (von den Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte selbst verfasst und gesprochen - ingesamt 82 Seiten in Englisch)

Alles andere im Internet – sonstige Hinweise/Links zu diesem Fall – sind nur kurze Zusammenfassungen oder Auszüge des Falls oder des diesbezüglichen Urteils in Straßburg.


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Louise O’Keeffe versus Ireland ECHR 027 (2014), decided on 28.01.2014.

THE ACTUAL JUDGEMENT (28.01.2014) @ s.conjur.com.br/dl/europa-irlanda-abuso-escola.pdf (written and spoken by the judges of the the European Court of Human Rights themselves - 82 pages in toto in English)

Everything else on the internet – all other references/links to the case – are only short summaries or extracts of the case or the final judgement pertaining thereto in Strasbourg.

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 Zitat des Bundesdeutschen Anti-Zwangsarbeitsgesetzes 1959

Folgend auf die »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT«-Entscheidung in Irland von der, meinerseits, u.a., auch hier @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=3&t=19 berichtet wird.


Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.


"ABSCHAFFUNG DER ZWANGSARBEIT"

Zitat des Bundesdeutschen Anti-Zwangsarbeitsgesetzes 1959

Bundesrepublikanisches innerstaatliches Gesetz gegen Zwangsarbeit.

Ein kurzes Zitat aus dem Bundesgesetzblatt ( Bundesrepublik Deutschland ), Nr. 18 vom 24.04.1959 ( aus einem Gesetz das vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist ! ) @ www2.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?start=//*%5b@attr_id='bgbl259018.pdf'%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl259018.pdf'%5D__1395379262950

QUELLE: Bundesanzeiger Verlag
ZITATLÄNGE DER ZITIERTEN GESETZESTEXTPASSAGE: insgesamt maximal 1221 Zeichen, einschließlich Leerzeichen.

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 Zitat des Bundesdeutschen Anti-Zwangsarbeitsgesetzes 1959

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DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, u.a., MIT VERABSCHIEDUNG IHRES EIGENEN GESETZES ZUR

"ABSCHAFFUNG DER ZWANGSARBEIT" IM GANZEN LANDE UND ZUM WOHLE ALLER SEINER EINWOHNER IN IHREM LANDE

VERPFLICHTETE SICH ...



WANN, IN WELCHEM JAHR, IST DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ABER NUN WIRKLICH ERSTMALIG VOLLUMFÄNGLICH DIESER VERPFLICHTUNG NACHGEKOMMEN?
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 Zitat des österreichischen Anti-Zwangsarbeitsgesetzes 1959

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GENAUSO WIE DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, u.a., HAT AUCH DIE REPUBLIK ÖSTERREICH SICH IN DEN 1950ER JAHREN DAZU VERPFLICHTET ...

JEGLICHE FORM DER "ZWANGSARBEIT" IM GANZEN LANDE, UND ZUM WOHLE ALLER SEINER EINWOHNER IN IHREM LANDE, EIN UND FÜR ALLE MALE ABZUSCHAFFEN.


DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

gibt bekannt @ www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008170



WANN, IN WELCHEM JAHR, IST DIE REPUBLIK ÖSTERREICH ABER NUN WIRKLICH ERSTMALIG DIESER VERPFLICHTUNG VOLLUMFÄNGLICH NACHGEKOMMEN?

... UND AUCH IN DER HEIMERZIEHUNG VOLLUMFÄNGLICH NACHGEKOMMEN?

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 ABSOLUTES VERBOT DER ZWANGSARBEIT

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"ZWANGSARBEIT"

- HAUPTBEGRIFF -
im deutschen Grundgesetz (1949), im innerstaatlichen deutschen Bundesgesetz (1959), im Übereinkommen über Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit (1930), in den Anordnungen und Verordnungen und in den Befehlen der westlichen Siegermächte in Europa (1945-1949-1959), im Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit 1957, und im UNO-Völkerrecht / in der gesamten Menschenrechtslegislatur / in all international human rights legislation


"ZWANGSARBEIT" – "FORCED LABOUR" – "SLAVE LABOUR"

ALTERNATIVER BEGRIFF mancher, insbesondere deutscher Politiker: "ZWANG ZUR ARBEIT"

ALTERNATIVER BEGRIFF mancher, insbesondere deutscher Kirchenoberen: "ARBEITSTHERAPIE"

In der zweiten Hälfte der 1940er Jahre und innerhalb des gesamten Jahrzehnts der 1950er Jahre: Vertragspartner (d.h. „Staaten“) mit ihren Unterschriften and Staatssiegeln verpflichten und verpflichteten sich „die Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit zu beseitigen und in keiner Form zu verwenden“.


ABSOLUTES VERBOT DER ZWANGSARBEIT





»Zwangsarbeit nach Völkerrecht« - »Wie beurteilt das Völkerrecht den Tatbestand der Zwangsarbeit?« @ www.versoehnungsfonds.at/db/admin/de/index_main.php?cbereich=3&cthema=333&carticle=703&fromlist=1


Im Übrigen war, was das damalige Gesetz betraf, "Fürsorgeerziehung" ( "FE" ) als solche oder auch "Freiwillige Erziehungshilfe ( "FEH" ) als solche ( auch „Erziehungsfürsorge“ genannt ) – mindestens nach dem Zusammenbruch in 1945 – nie mit „einer gerichtlich angeordneten "Freiheitsentziehung"“ verbunden gewesen, geschweige denn mit "ZWANGSARBEIT" verbunden gewesen.

In den meisten 'Heimen' und 'Anstalten' jedoch war "FREIHEITSENTZIEHUNG" automatisch »TEIL DES SYSTEMS DER "FÜRSORGEERZIEHUNG"«, und die 'Heime' und 'Anstalten' und deren Betreiber machten sich einfach, von sich aus, »"ZWANGSARBEIT" DER FÜRSORGEZÖGLINGE« ZUM NUTZEN und haben, zusammen mit diversen Hehlern, ganz masiv davon profitiert ----- und all dies war, in Deutschland sowohl wie auch in Österreich, voll und ganz vom Staat sanktioniert, und auch der Staat hat dadurch masiv davon profitiert.
Genauso wie in Bezug auf den irischen Staat kürzlich (2010/2011) seitens des UNO-Antifolter-Komitees einer Untersuchung der irischen bis 1996 betriebenen Magdalenenheime / Magdalenen Wäschereien festgestellt wurde; und letztere wurden ja auch, wie schon mehrfach bewiesen, in Deutschland sowohl wie auch in Österreich – und auch in noch so einigen anderen Ländern der Welt – jahrzehntelang von diesen katholischen Frauenorden betrieben und alleine mit "ZWANGSARBEIT" aufrecht erhalten.

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 ABSOLUTES VERBOT DER ZWANGSARBEIT

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Nach 1945: - "Fürsorgeerziehung" soll keinen Strafcharakter haben und bedeutet weder "Freiheitsentziehung", noch "Anstaltsunterbrinung" oder "Zwangsarbeit".


Der folgende, hier geschilderte Rechtsstreit nahm seinen Anfang am 19. Januar 1955 und wurde erst entgültig entschieden am 30. Januar 1963.

Bundessozialgericht @ www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&templateID=printpreview&printTyp=document&xid=456313&print_mode=true


Bezüglich dem damals von der INNEREN MISSION / DIAKONIE / EVANGELISCHEN KIRCHE betriebenen Jugenderziehungsheim, dem Fürsorgehof Herzogsägmühle in Schongau, Oberbayern, siehe WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Herzogs%C3%A4gm%C3%BChle
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