Re: Die heute in FREISTATT Verantwortlichen laden ein
. Nicht nur die Gesamtgesellschaft als solche aber auch Ehemalige Heimkinder selbst scheinen dieses Sachbuch / Fachbuch wohl weitgehend übersehen zu haben.
Ich hatte Ende des Jahres 2015 noch vor der Weihnachtszeit ( am 22.12.2015 ) folgende Email an Prof. Dr. Jürgen Eilert, Lehrbeauftragter an der CVJM-Hochschule in Kassel, adressiert / gesandt:
Zitat:
. Subject:Bezüglich Ihrer hochkaratigen 2011-Diplomarbeit »Psychologie der Menschenrechte«
Sehr geehrter Herr Professor Eilert,
in Bezug auf Ihre 2011-Diplomarbeit als Sachbuch / Fachbuch,
»Psychologie der Menschenrechte: Menschenrechtsverletzungen im deutschen Heimsystem (1945-1973)«
die ich hoch schätze, obwohl ich noch keine Möglichkeit hatte sie hier in Australien, wo ich schon seit dem 24.03.1964 (selbst direkt aus dieser ʻHeimerziehungʼ kommend), ansässig bin, zu lesen,
Was, insbesondere, hat sich an der gesamtdeutschen (nachkriegsdeutschen) ʻHeimerziehungʼ (BRD und DDR) im Jahre 1973 geändert, dass man hernach nicht mehr von Menschenrechtsverletzungen denen die Insassen in diesen totalen Institutionen ausgesetzt waren, redet, bzw. reden kann?
Ihr wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir dies mal erklären könnten.
Mit freundlichen Grüßen aus Adelaide, Süd Australien
Martin
Martin MITCHELL (ex-Freistätter, Jg. 1946) .
Prof. Dr. Jürgen Eilert, Lehrbeauftragter an der CVJM-Hochschule in Kassel, hat mir am Mo. 11.01.2016 wie folgt geantwortet:
Zitat:
. Sehr geehrter Herr Mitchell,
Ihnen zunächst ein frohes neues Jahr. Ich habe mich sehr gefreut über Ihre positive Rückmeldung zu meiner Doktorarbeit [ »Psychologie der Menschenrechte: Menschenrechtsverletzungen im deutschen Heimsystem (1945-1973)« ] an der FU Berlin, die dankenswerterweise auch einen namhaften Verlag gefunden hat. Ich würde Ihnen gerne ausführlicher auf Ihre Fragen antworten. Derzeit ist mir das aber nicht möglich, da ich bis Ende Januar noch in vielfältige Lehrverpflichtungen meiner Hochschule eingebunden bin. In Hinblick auf mein Werk ist leider festzustellen, dass es kaum rezipiert wird. Dies mag einerseits an den knapp 1000 Seiten liegen, die man nicht so einfach durchliest.
Andererseits liegt es vielleicht an einer sehr eindringlichen Verknüpfung von
Sozialpsychologie und Mikrosoziologie totaler Institutionen (wo derartige evolutionspsychologische Prozesse unter benennbaren Rahmenbedingungen losbrechen), sowie
Geistes-, Kultur- und Institutionengeschichte deutscher Kinderheime (wo man paradigmatisch aufweisen kann, das derartige destruktive Rahmenbedingungen in der deutschen Vergangenheit geradezu lehrbuchartig und absichtlich erzeugt worden sind).
Wenn man das nun noch mit klaren geistigen und personellen Kontinutiäten zum Dritten Reich kreuzt und das alles als systematische Verletzung der menschlichen Würde und fast aller Artikel der UN-Menschenrechts- bzw. Kinderrechtskonvention beschreibt, dann möchten viele vielleicht nicht allzu genau wissen, was dort alles schmerzlich genau beschrieben wird. Da ich in meinem zweiten Leben auch evangelischer Volltheologe bin, habe ich gerade auch in Umgang mit den kirchlichen Hintergründen dieser Misshandlungen klare geistige Kontinuitäten z.B. zur Nazi-Theologie aufgewiesen und die damit verbundenen Theologien und Praktiken als antichristlich beschrieben, was wie man sich denken kann auch im Widerspruch im christlichen Selbstverständnis der damaligen Akteure steht und nicht allzu gerne gelesen wird.
Ich selber sehe es so: Nicht jedes Buch ist zeitgemäß. Und manche sind auch einfach zu lang. Vielleicht braucht es noch ein paar Jahre oder Jahrzehnte, bis dieses Buch zeitgemäß wird. Mich freut aber, dass es bei Ihnen offensichtlich ein wirkliches Interesse geweckt hat. Vielleicht kann es sogar heilsam sein, sich selber über die (evolutions-) psychologischen, sozialen, organisationalen, kulturellen und historischen Hintergründe des eigenen Leidensweges zu informieren. Aus meinen eigenen klinischen Erfahrungen weiß ich, dass es manchmal heilsam sein kann, die Ursachen und Wurzeln der eignen lebensgeschichtlichen Schmerzen ins Licht zu heben und all das quasi ins Bild zu setzen. In diesem Sinne habe ich das Buch auch den Opfern gewidmet. Es stellt Zusammenhänge her, auf deren Grundlage das Unsagbare Ihres Leidens in einen größeren Zusammenhang gestellt wird.
Derzeit kann man dass Buch gebraucht für 30.- preiswerter (bookbutler,de) als im Handel bekommen. Ich jedenfalls würde mich über einige positive Amazon-Rezensionen freuen. Derzeit gibt es, abgesehen von einer kleinen und nur halbwegs sachadäqaten Rückmeldung, noch rein gar nichts.
Ihnen und Ihrer Familie oder Freunden also beste Grüße aus Deutschland,
Jürgen Eilert .
Zitat:
. CVJM-Hochschule - YMCA of Applied Sciences
Prof. Dr. phil. Jürgen Eilert Dipl.-Psychologe, Dipl/ Theologe, Systemischer Therapeut (HIS)
Vorstellung meiner selbst/des von mir angesprochenen Themas.
. Für all diejenigen, die mich noch nicht so richtig kennen, veröffentliche ich jetzt das folgende Vorstellungsschreiben ÜBER MICH, ÜBERALL. Ich weiß nicht mehr wo ich mich in den letzten 13 Jahren meiner Arbeit schon überall im Internet vorgestellt habe (oder ob ich es auch hier und da vergessen habe), deshalb hole ich es jetzt hiermit noch einmal ÜBERALL nach:
Hallo alle zusammen
Ich, Martin MITCHELL, bin ein Ehemaliges Heimkind-WEST, am 28.07.1946 zu staatenlosen Eltern in Berlin-West geboren; ein Senior also; und schon seit ein paar Jahren in Rente jetzt. Ich lebe seit dem 24.03.1964 in Australien.
Seit dem Jahre 2006, ungefähr, bin ich offiziell Mitglied in dem größten deutschen eingetragenen Verein für Betroffene, dem Verein ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.).
Ich beschäftige mich schon seit dem Jahre 2003 (nachdem ich mir zu diesem Zeitpunkt erst einmal wieder die deutsche Sprache, sowohl wie Komputernutzung, beibringen musste), beinahe vollzeitig mit dem Thema »Institutionelle Kindesmisshandlung«, d.h. »systematische systemische Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in totalen Institutionen / Erziehungseinrichtungen im Nachkriegsdeutschland jahrzentelang!! (im Westen 1945-1985 mindestens, soweit ich habe feststellen können)«.
Ich, und mehr als eine Millionen deutsche Mädchen und Jungen Kinder und Jugendliche jeden Alters haben diese Art der Erziehung der alten Garde der meistens unausgebildeten und völlig untauglichen Erzieher und Erzieherinnen, in diesen totalen Institutionen, an Leib und Seele gespürt und erlitten (das war die gewollte institutionelle Erziehung im Christlichen Abendlande!). Über eine Millionen bezieht sich allein auf Westdeutschland! - In der DRR waren es nochmals ungefähr eine halbe Millionen (das war die von der kommunistischen Elite gewollte institutionelle Erziehung!). Und das weitgehende Schweigen der Gesellschaft zu diesen Erziehungsmethoden war auf beiden Seiten der innerdeutschen Grenze OHRENBETÄUBEND!
Aus meinem damaligen Wunsch Architekt zu werden, ist leider nach meinen Erziehungsheim-Erfahrungen in nachkriegsdeutschen Heimen und Anstalten, und meiner Auswanderung nach Australien mit 17½ Jahren (1964), um diesem Unrecht und Leid in Deutschland zu entkommen, nichts geworden. Akademiker bin ich also nicht; just vielseitiger Handwerker im Baugewerbe ( "Jack of all trades, master of none.", sagen wir hier in Australien ).
Ich hoffe, das heute tätige Erzieherinnen und Erzieherinnen und auch die noch auszubildenden Pädagoginnen und Pädagogen, denen man zukünftig die öffentliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen anvertraut aus meiner Geschichte und meinen Beiträgen in diesem Forum sowohl wie auch anderswo im Internet etwas lernen können und dadurch zu einer besseren Welt beitragen können. - Mag es ebenso verhindern, dass was all den damaligen Opfern in Deutschland in OST und WEST, in ihrer Minderjährigkeit wiederfahren ist, heute nicht wieder geschieht. - Jeder kann sein Bestes tun dazu beizutragen, dass es sich nie wieder wiederholt!
Mit freundlichen Grüßen allerseits aus dem Land DOWN UNDER.
Martin MITCHELL .
Vorstellung meiner selbst/des von mir angesprochenen Themas.
. ANHANG zu meiner Vorstellung im unmittelbar vorhergehenden Beitrag:
Das bin ich, unten links im Foto, im Bethel-eigenen FREISTATT IM WIETINGSMOOR im Jahre 1963. .
Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND
.
Zitat:
. [ 02.02.2016 ]
Medikamententests in Heimen
Kinder als Versuchskaninchen
Deutsche Pharmafirmen haben in den 50er und 60er Jahren Medikamententest an Heimkindern durchgeführt. Nach Recherchen von Frontal21 wurden in verschiedenen westdeutschen Einrichtungen Neuroleptika erprobt - ohne Einwilligung der Kinder und Jugendlichen. Doch die leiden bis heute unter den Folgen des jahrelangen Medikamentenmissbrauchs. .
Medikamententests:Das lange Leiden nach dem Kinderheim
Von Daniela Schmidt-Langels und Otto Langels
Kinder als Versuchskaninchen: In den Sechziger- und Siebzigerjahren haben deutsche Pharma-Unternehmen und Ärzte in Kinderheimen Medikamente getestet. Unter den Folgen leiden die Betroffenen noch heute.
Als Scheidungskind war Marion Greenaway 1972 in den Birkenhof abgeschoben worden, ein geschlossenes Mädchenheim in Hannover. Monatelang musste die 14-Jährige täglich Tabletten einnehmen, obwohl sie, wie sie heute sagt, kerngesund war: "Warum ich die kriegte, weiß ich nicht. Ich war nie krank in meinem Leben." .
Das hier behandelte Thema ist: »Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND«
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND
. Wie kam der Australier Martin MITCHELL in Australien dazu dies gerade jetzt anszusprechen?, mag ein mancher sich fragen.
Ganz einfach: Wegen dieser Fernsehsendung im deutschen Fernsehen:
ZDF- Frontal21 vom 02.0.2.2016
In der Anmoderation heißt es dazu auf der hp des Senders:
Zitat:
. Kinder als Versuchskaninchen Medikamententests in Heimen
Pharmafirmen wie Merck oder die Tropon-Werke Köln haben in den 50er und 60er Jahren an Heimkindern Medikamente testen lassen. Nach Recherchen von Frontal21 wurden beispielsweise in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Wunstorf bei Hannover, den Rotenburger Anstalten bei Bremen sowie im Landeskrankenhaus Düsseldorf an den weitgehend recht- und wehrlosen Insassen unter anderem Neuroleptika erprobt. Bis heute leiden ehemalige Heimkinder unter gravierenden gesundheitlichen Folgen des jahrelangen Medikamentenmissbrauchs. Sie klagen über Herzkreislauferkrankungen und Diabetes und sehen sich als Versuchskaninchen. Experten gehen davon aus, dass die erzwungene missbräuchliche Einnahme von Neuroleptika zu einer Verkürzung der Lebenszeit von bis zu 20 Jahren führt. In Frontal21 sprechen sie erstmals über ihr Schicksal - ein erschreckendes Kapitel deutscher Heimerziehung. .
Per deutschem Gesetz sind Mediathek-Video-Beiträge nur für einen bestimmten nicht all zu langen Zeitraum vom Sendetermin rechtmäßig öffentlich zugänglich im Internet und dort auf deren Plattform abspielbar! Nach Ablauf dieses Zeitraums wird dieser Link ins Leere laufen! .
DER FONDS HEIMERZIEHUNG TEILT ALLEN BETROFFENEN MIT !!
. DER FONDS HEIMERZIEHUNG TEILT ALLEN BETROFFENEN MIT !!
16.11.2015 - Fonds Heimerziehung in der DDR: Ende der Ausnahmeregelung
Für Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung in der DDR galt die Anmeldefrist 30. September 2014. Betroffene, die sich nach Ablauf dieser Frist erstmals bei einer Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben, konnten keine Fondsleistungen mehr erhalten. Das galt auch für Betroffene, die angaben, nicht rechtzeitig von der Existenz des Fonds Heimerziehung in der DDR und/oder von der Anmeldefrist erfahren zu haben. In Fällen, in denen Betroffene ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, die Anmeldefrist einzuhalten, fand eine Einzelfallprüfung durch den Lenkungsausschuss statt. Der Lenkungsausschuss hatte dafür in enger Anlehnung an § 32 Verwaltungsverfahrensgesetz (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) eine Ausnahmeregelung festgelegt. Nach § 32 VwVfG kann nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt werden. Am 30. September 2015 endete somit auch die Frist für Anmeldungen, die nach der Ausnahmeregelung einzeln geprüft wurden. Das heißt: Es gibt jetzt keine Möglichkeit mehr, sich neu für Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung in der DDR anzumelden. .
DER FONDS HEIMERZIEHUNG TEILT ALLEN BETROFFENEN MIT !!
26.01.2016 - Fonds Heimerziehung West: Ende der Ausnahmeregelung [/font]
Für Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung West galt die Anmeldefrist 31. Dezember 2014. Betroffene, die sich nach Ablauf dieser Frist erstmals bei einer Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben, konnten keine Fondsleistungen mehr erhalten. Das galt auch für Betroffene, die angaben, nicht rechtzeitig von der Existenz des Fonds Heimerziehung West und/oder von der Anmeldefrist erfahren zu haben. In Fällen, in denen Betroffene ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, die Anmeldefrist einzuhalten, fand eine Einzelfallprüfung durch den Lenkungsausschuss statt. Der Lenkungsausschuss hatte dafür in enger Anlehnung an § 32 Verwaltungsverfahrensgesetz (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) eine Ausnahmeregelung festgelegt. Nach § 32 VwVfG kann nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt werden. Am 31. Dezember 2015 endete somit auch die Frist für Anmeldungen, die nach der Ausnahmeregelung einzeln geprüft wurden. Das heißt: Es gibt jetzt keine Möglichkeit mehr, sich neu für Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung West anzumelden. .
.
DER FONDS HEIMERZIEHUNG TEILT ALLEN BETROFFENEN MIT !!
. Was diese jetzigen BEKANNTGEBUNGEN der Geschäftsstelle des FONDS HEIMERZIEHUNG (in Köln) betrifft, teilte mir Heidi Dettinger, die 1. Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.), gerade mit:
Zitat:
. [ 07.02.2016 ]
Ich habe mit vielen - wirklich vielen! - Leuten geredet, die sich nicht rechtzeitig beim Fonds melden konnten. Darunter gab es Krankenfälle mit langem Krankenhausaufenthalt, Auslandsaufenthalte (z.B. eine Frau lebte jahrelang in Peru, hatte nichts gehört und kam gerade zum Jahresende nach Deutschland zurück).
Ein einziger Fall war dabei, bei dem tatsächlich eine Ausnahme gemacht wurde. Und das nur deshalb, weil er nachweisen konnte, dass sein Antrag bei der Anlaufstelle verschlampt wurde. Er hat also gewartet, bis er eine Nachricht bekommt und als er - dann 2015 - bei der Anlaufstelle anrief, wurde ihm gesagt, er sei nicht gemeldet. Die Mail, die ihm als Nachweis diente, wurde als Fälschung unterstellt. Erst das Einschalten des Fam-Ministerium gab den Ausschlag und er wurde wieder auf die Liste genommen.
Bei Leuten aus DDR-Heimen habe ich von keiner einzigen Ausnahme gehört. .
.
Diakonie der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal.
. re"Korntal"+"Wilhelmshof"+"Hoffmannhaus"
Dieses Angebot, der evangelsichen Brüdergemeinde Korntal, ihren Opfern von vielfach mehrfach an ihnen verübten Taten sexulalisierter Gewalt im Kindesalter und Jugendalter in ihren kirchlichen Kinder- und Jugend-Erziehungseinrichtungen, ist, m.M.n., absolut lachhaft und pervers, einfach nur widerlich --- viel zu gering!!:
Die Evangelen meinen natürlich dies sei »eine gute "IDEE"«.
Zitat:
. 05. Februar 2016
Sexueller Missbrauch
Brüdergemeinde Korntal will bis zu 5.000 Euro pro Heimkind zahlen
Korntal (idea) Die Evangelische Brüdergemeinde Korntal will jeweils bis zu 5.000 Euro freiwillig an ehemalige Heimkinder zahlen, die sexuellen Missbrauch zwischen den 1950er und 90er Jahren in den Einrichtungen in Korntal und Wilhelmsdorf erlebt haben. Das gab der Vorsteher, Klaus Andersen (Korntal), am 5. Februar [2016] vor der Presse bekannt. Damit wolle die Gemeinde bei verjährten Fällen zeigen, dass sie das Leid der Betroffenen anerkenne. Die Höhe orientiere sich an vergleichbaren Zahlungen anderer Institutionen. Das genaue Antragsverfahren solle mit ehemaligen Heimkindern ausgehandelt werden. Die Korntaler Diakonie habe sich zu diesem Schritt entschlossen, da das die einzige Möglichkeit sei, den Opfern sexualisierter Gewalt in den Einrichtungen rasch finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Wir wollen nicht länger warten. In dieser wichtigen Frage müssen wir nun einen neuen Impuls setzen und damit zeigen, dass wir unsere moralische Verantwortung für die Geschehnisse annehmen, so Andersen. Mit dieser Entscheidung rücke man auch von der Haltung ab, nur Sachleistungen zu gewähren. In den vergangenen Monaten sei den Verantwortlichen klar geworden, dass nur direkte Bargeldleistungen ein höheres Maß an Anerkennung des Leides darstelle. Nach Angaben der Interessengemeinschaft Heimopfer waren insbesondere in den 60er und 70er Jahren rund 200 Jugendliche Opfer des Missbrauchs. .
Und bezüglich dieser evangelischen Medienplattform wo dieser Artikel veröffentlicht ist, siehe auch unbedingt: ÜBER "IDEE" = idea e.V. --> WIR ÜBER UNS @ www.idea-stiftung.de/ .
Diakonie der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal.
. Fühlen sich die Evangelen nicht ebenso mit diesem Appell angesprochen ??
Die Frage, meine Frage, ist gerichtet an die Brüdergemeinde Kortal, alle anderen evangelischen Brüdergemeinden (alle, die noch irgendwelche Leichen im Keller haben), alle anderen evangelischen Schwesterngemeinden (alle, die noch irgendwelche Leichen im Keller haben), die Innere Mission, die Diakonie und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und alle zu ihr gehörenden evangelischen Landeskirchen und evangelischen Freikirchen:
Zitat:
. Appell an den Papst
Kein Recht vernichten, auf Verjährung verzichten !
In Deutschland leben Zehntausende von Opfern kirchlicher Einrichtungen und katholischer Priester. Viele wurden körperlich und seelisch misshandelt, viele sexuell missbraucht und gequält. Zur Wiedergutmachung dieses Leids reicht es nicht, dass der Papst sich entschuldigt und die Opfer von Kirche und Staat mit finanziellen Almosen abgefunden werden.
In diese demütigende Situation kommen die Überlebenden der kirchlichen Gewalt und klerikalen Kinderschändung nur dadurch, dass die Kirche gegenüber Schadensersatzansprüchen die Einrede der Verjährung erhebt. Würde dies nicht geschehen, könnten sämtliche Opfer ihr erlittenes Unrecht, auch wenn es länger als 30 Jahre zurückliegt, vor Gericht geltend machen. Hierzu bedarf es keiner Gesetzesänderung, da die zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften (im Gegensatz zu den strafrechtlichen) nicht von Amts wegen, sondern nur aufgrund der rechtsvernichtenden Einrede der schadensersatzpflichtigen Einrichtungen beachtet werden müssen.
Deshalb fordere ich als Rechtsberater von Opfern den Papst auf, alle Bischöfe und katholischen Einrichtungen anzuweisen, bei Schadensersatzansprüchen von Heimkindern und anderen Opfern kirchlicher Gewalt auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Solange dies nicht geschieht, bleiben alle kirchlichen Beteuerungen, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfahren soll, scheinheilig.
So weit ich weiß, ist Dr. Christian Sailer, Rechtsanwalt, nicht mehr in Deutschland, sondern jetzt schon seit einigen Jahren in Österreich, ansässig. .
Schweizer ex-Heimkind vor Einzelrichter am EGMR / ECHR.
. am Menschenrechtsgerichtshof!!
EGMR = Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ( auf französischem Boden ). ECHR = European Court of Human Rights in Strasbourg( on French soil ).
In Deutsch wird von manchen Leuten Strassburg auch so geschrieben: Straßburg.
Offizielle Sprachen vor diesem Gerichtshof sind Englisch und Französisch!!
Bericht zur Gerichtsverhandlung vor einem Einzelrichter des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in Bezug auf den Fall eines Ehemaliges Heimkindes aus der Schweiz, der in einem katholischen Heim misshandelt und missbraucht wurde.
Medienbericht aus der Schweiz = Media Report from Switzerland
Klage in Missbrauchsfall kam zu spät [ meinte der Einzelrichter am EGMR in Strassburg kürzlich ]
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde von Walter Nowak abgewiesen. Der körperliche und sexuelle Missbrauch im[katholischen]Kinderheim Fischingen liege über 40 Jahre zurück und sei damit verjährt. Nowaks Anwalt bemängelt inhaltliche Fehler im Urteil aus Strassburg.
KATHARINA BRENNER
«Wir sind sehr enttäuscht», sagt Philip Stolkin. Der Zürcher Anwalt vertritt Walter Nowak bei der Klage gegen das ehemalige Kinderheim des Klosters Fischingen. Nowak beklagt, dort zwischen 1962 und 1972 körperlich und sexuell missbraucht worden zu sein. Das Bundesgericht wies die Klage wegen Verjährung ab. Jetzt argumentiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gleich. Angebliche Misshandlungen könnten nach 40 Jahren nicht mehr verfolgt werden. «Die Verjährung ist nicht mehr als Täterschutz», sagt Stolkin.
Bei einem ähnlichen Fall gab der EGMR Louise O'Keeffe im Jahr 2014 Recht. Sie war Anfang der 70er-Jahre an einer katholischen Schule von ihrem Lehrer wiederholt sexuell missbraucht worden. Im Fall seines Mandanten habe das Gericht indes «mutlos» geurteilt, sagt Stolkin. Einen Grund dafür sieht er im zunehmenden Druck, der auf Strassburg ausgeübt werde. Er kritisiert das Urteil auch, weil es sich um Taten handle, die in den Bereich der Grundrechte fielen und nicht verjährbar seien.
«Das stimmt einfach nicht» Zusätzlich bemängelt Stolkin «inhaltliche Fehler». Strassburg argumentiert: Weil bei Nowak bereits 1992 psychische Probleme und Rückenschmerzen diagnostiziert wurden, hätte er früher klagen können. «Das stimmt einfach nicht», sagt Stolkin. Zum damaligen Zeitpunkt habe Nowak den Grund für seine Leiden noch nicht gekannt. Erst als er 2011 in eine andere Wohnung gezogen ist, sei die Erinnerung zurückgekommen neben dem Haus stand ein Kirchturm, der ähnlich aussah wie der in Fischingen.
Auf dieser Grundlage möchte Stolkin den Fall vor die Große Kammer des EGMR bringen. Er hat jetzt allenfalls drei Monate Zeit, um einen Antrag zu formulieren. Fünf Richter werden dann beurteilen, ob sie dem Antrag stattgeben. In der Großen Kammer würden dann insgesamt 14 Richter das Urteil fällen. Bis es soweit ist, könnten zwei bis drei Jahre vergehen.
Klage im Thurgau Im Thurgau ist eine Klage am Verwaltungsgericht hängig. Sie ist jedoch sistiert. Denn Stolkin und Nowak warten auf den Ausgang der [schweizerischen]Wiedergutmachungs-Initiative. Die Initiative gibt es seit 2014, als nächstes berät das Parlament darüber. Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplazierungen, also auch Heimkinder wie Walter Nowak, sollen dabei insgesamt 500 Millionen Franken erhalten. Nowak fordert 1,4 Millionen Franken Entschädigung. Bei einem durchschnittlichen Gehalt von 5800 Franken verteilt auf 20 Jahre seien sie auf diesen Betrag gekommen, sagt Stolkin. Derzeit lebt Novak von der IV-Rente. 1995 ist bei ihm offiziell die Invalidität festgestellt worden als Folge des Missbrauchs in seiner Kindheit. .
Walter Nowak (seinen Freunden bekannt als: Walter Walo Nowak) fügt am 4. Februar 2016, um 20:06 Uhr (MEZ/CET) auf der Facebook-Seite des Vereins Ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.) folgenden diesbezüglichen Kommentar hinzu:
Zitat:
. ZU EURER INFORMATION Wie ich unlängst hier gepostet habe, wurde meine erste Klage am Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verjährung abgelehnt. Aber ich gehe in Berufung wegen Formfehler. Ich tue das aber ohne Hass, Wut oder sonstigen negativen Motiven, im Gegenteil. Ich fahre weiter, weil ich als Betroffener den heutigen Kindern das schuldig bin. Ohne unsere Aufklärungen würde die ganze Thematik noch immer totgeschwiegen. Es kann nicht sein, dass in jüngster Vergangenheit und auch heute noch solche Verbrechen an den Schwächsten unserer Gesellschaft, den Kindern und den Frauen, mit Minimalkonsequenzen verübt werden kann. Es wird mir aber sicherlich gesundheitlich nicht schaden, weil nur das Aufgeben wäre für mich ein Riesenproblem. Es ist mir ein Anliegen mitzuhelfen, dass diese Welt wieder ein bißchen menschlicher wird. [ ein Herz als Emoticon ] Namaste. .
Beschlagwortet mit LABELS/TAGS:Ehemalige Heimkinder, Ehemaliges Heimkind, Heimkind, ex-Heimkind, Schweizer ex-Heimkind, Walter Nowak, Einzelrichter am EGMR / single judge of ECHR, EGMR, ECHR, EGMR in Strassburg, ECHR in Strasbourg, Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, European Court of Human Rights, Strassburg, Straßburg, Strasbourg, Offizielle Sprachen vor diesem Gerichtshof sind Englisch und Französisch, Einzelrichter des EGMR, Ehemaliges Heimkindes aus der Schweiz, in einem katholischen Heim misshandelt und missbracht, Fischingen, katholischen Kinderheim Fischingen, Kinderheim Fischingen, Schweiz, Klage in Missbrauchsfall, Kläge in Missbrauchsfall kam zu spät, verjährt, Zürcher Anwalt Philip Stolkin, Anwalt Philip Stolkin, Philip Stolkin, zwischen 1962 und 1972 körperlich und sexuell missbraucht, Bundesgericht wies die Klage wegen Verjährung ab, Louise O'Keeffe, Louise O'Keeffe im Jahr 2014, Recht, wiederholt sexuell missbraucht, Fall vor die Große Kammer des EGMR bringen, Fünf Richter werden dann beurteilen, in der Großen Kammer würden dann insgesamt 14 Richter das Urteil fällen, schweizerischen Wiedergutmachungs-Initiative, als nächstes berät das Parlament darüber, Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplazierungen, Heimkinder wie Walter Nowak, Nowak fordert 1,4 Millionen Franken Entschädigung, Thurgauer Zeitung, Katharina Brenner, Walter Walo Nowak, Verein ehemaliger Heimkinder e.V., VEH e.V., erste Klage am Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verjährung abgelehnt, gehe in Berufung wegen Formfehler, irischen Fall Louise O´Keeffe, EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM, das aktuelle Urteil in diesem Fall Louise O´Keeffe vor dem EGMR in deutscher Sprache, www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=867#p867, Louise OKeeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), Leidensgerschichte von Walter Nowak, SWR2 Tandem, Die Kirche soll mich fürchten, Walter Nowak will Rechenschaft für seine Kindheit, .
Schweizer ex-Heimkind vor Einzelrichter am EGMR / ECHR.
. am Menschenrechtsgerichtshof!!
Dieses EGMR-Urteil EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 auf das ich im unmittelbar vorhergehenden Beitrag verwiesen habe, und welches jetzt auch in Deutsch zur Verfügung steht, ist diesbezüglich eines der wichtigsten EGMR-Urteile überhaupt:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
im Fall von Beschwerdeführerin Louise OKeeffe gegen Irland EGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014 (Beschwerde: Bsw. 35810/09)
in einfacher und für alle verständlicher Sprache:
Zitat:
. Das Urteil läuft darauf hinaus, dass nicht nur der Staat selbst nicht foltern darf, aber auch nicht das Foltern durch andere zulassen oder auch nur tolerieren darf. Der Staat ist verpflichtet seine Bürger zu schützen und jegliches Foltern aktiv zu verhindern, und auch das Foltern von Kindern in seinem Land aktiv zu verhindern. Ein Staat, der diesen seinen Pflichten nicht nachkommt nicht nachgekommen ist muß Schadenersatz leisten. Ein Staat, der diesbezüglich auf ganzer Ebene verfehlt, begibt sich ausserhalb der akzeptierten Normen der Staatengemeinschaft und läuft damit die Gefahr als Schurkenstaat ("rogue state") bezeichnet zu werden. .
Schweizer ex-Heimkind vor Einzelrichter am EGMR / ECHR.
. Weiterführend zu dem einleitenden Beitrag mit dem ich dieses Thema hier am Do. 11.02.2016, um 07:35 Uhr erstmalig angesprochen habe.
Ich habe heute (Sa. 13.02.2016) auch folgenden Beitrag in diesem österreichischen Heimkinderforum getätigt; noch habe ich nämlich noch keinen persönlichen Kontakt zu Walter Nowak herstellen können (denn auf Facebook bewege ich mich nicht).
Die Gerichtsentscheidung dieses Einzelrichters am Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg im Fall von Walter Nowak (von Anfang Februar 2016) gibt es bisher nur in englischer Sprache, die offizielle Sprache an diesem Gerichtshof (neben Französisch). Englisch ist für mich überhaupt kein Problem; ich spreche, lese und schreibe es schon seit über 50 Jahren, denn ich lebe seit dem 24.03.1964 in Australien (Für mich ist Deutsch nur Zweitsprache.). Darum hätte ich gerne eine Kopie dieser Entscheidung in Strassburg im Fall von Walter Nowak, damit ich diese Entscheidung eingehend studieren kann. Wenn mir jemand also eine Kopie besorgen und zukommen lassen kann, wäre ich demjenigen sehr dankbar dafür. .