Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen - Heimerziehung

Entschädigung für ehemalige Heimkinder

 KINOFILM ausschließlich über ev. Erziehungsanstalt FREISTATT

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KINOFILM "FREISTATT" von Filmregisseur Marc Brummund.
CINEMA-FILM "SANCTUARY" by film director Marc Brummund.
Distribution Network GmbH @
www.plutofilm.de/films/sanctuary/0009



This GERMAN CINEMA-FILM "FREISTATT" / "SANCTUARY", has now also been nominated – as one of eight foreign language Cinema-Films – as the "German entry for the 88th Oscar® competition in the category for Best Foreign Language Film".
For this and other aspects about the
FILM simply GOOGLE with www.google.co.uk, whereupon you will also find this information and other additional information on the FILM not only in English, but also in French, Belgium, Dutch, Armenian, Italian, Spanish, Swedish, Norwegian, Danish, Russian and Chinese.

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 KINOFILM ausschließlich über ev. Erziehungsanstalt FREISTATT

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Bericht aus Freistatt, Landkreis Diepholz, Niedersachsen.
( Siehe IMPRESSUM @
www.kreiszeitung.de/ueber-uns/impressum/ )
MK – kreiszeitung.de ( 27.08.2015 ) @
www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/kirchdorf-ort120456/film-freistatt-vorauswahl-5405947.html



QUELLE: MK – kreiszeitung.de ( 07.08.2015 ) @ www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/kirchdorf-ort120456/film-freistatt-vorauswahl-5405947.html
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 Polizei schießt auf unbewaffnete flüchtende Heimkinder

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Polizei schießt auf unbewaffnete flüchtende Heimkinder. - Wer kann dies aus eigener Erfahrung bestätigen? - Wer weiß von solchen Vorfällen?

Dies bezieht sich einzig und allein auf die Bundesrepublik Deutschland in den späten 1940er Jahren, den 1950er Jahren, den 1960er Jahren, den 1970er Jahren und den 1980er Jahren; aber vielleicht auch noch auf die 1990er Jahre. Jeder die / der HIER etwas DAZU schreibt wird gebeten sich HIER auf DIESES THEMA zu beschränken, denn HIERAUS soll eine diesbezügliche detaillierte DOKUMENTATION zu DIESEM THEMA werden.

1952 - Polizei schießt auf unbewaffnetes flüchtendes Heimkind


QUELLE: Der damalige „Heimzögling“, der mich erstmalig am 12.07.2015 diesbezüglich in Australien angeschrieben hat.

1963 - Polizei schießt auf unbewaffnetes flüchtendes Heimkind


QUELLE: Aus eigener Erfahrung.

Wer sonst noch hat damals selbst solche Dinge im WESTEN (d.h. in Berlin-West und in Westdeutschland!) erlebt / überlebt oder weiß von solchen Vorgängen, die anderen flüchtenden Heimkindern („Fürsorgezöglingen“ / „Freiwillige Erziehungshilfe Kandidaten“) in Zusammenhang mit ihrer „Heimeinweisung“ / „Heimerziehung“ in staatlichen oder kirchlichen „Erziehungsanstalten“ / „Arbeitserziehungsanstalten“ / „Heimen“ / passiert sind?


Beschlagwortet mit LABELS/TAGS: Polizei schießt auf unbewaffnete flüchtende Heimkinder, Bundesrepublik Deutschland, Dokumentation, späten 1940er Jahren, 1950er Jahren, 1960er Jahren, 1970er Jahren , 1980er Jahren, 1990er, Niedersachsen, 1952, Polizei, Polizei schießt, Polizei schießt auf Heimkind, Polizei schießt auf unbewaffnetes flüchtendes Heimkind, flüchtendes Heimkind, unbewaffnetes flüchtendes Heimkind, fliehendes Heimkind, Heimkind, 14jähriges Heimkind, FREISTATT, Kreis Diepholz, Einlieferung in FREISTATT, Heim, Betreuern, Bewachern, weggelaufen, auf Heimkind geschossen, das Heimkind ergibt sich, Vorfall, Freistatt-Akte festgehalten, Heimzögling, Fürsorgezögling, Rheinland-Pfalz, 1963, Pirmasens, Dorf just ausserhalb Pirmasens, ländlichen Polizeiposten, entflohen, Einkerkerung in einer Zelle in seinem Keller, bei hohem Schnee auf freiem Feld jagt, 16jähriges flüchtendes Heimkind, 16jähriges Heimkind, Heimkind trotz der Schüsse rennt aber weiter davon, Martin MITCHELL im Januar 1963, Polizist schießt auf unbewaffnetes Heimkind, Polizist schießt auf unbewaffnetes flüchtendes Heimkind, um Heimkind einzufangen, einfangen, flüchtenden Heimkindern, Fürsorgezöglingen, Polizeiposten Zelle im Keller, einsperren, Freiwilligen Erziehungshilfe Kandidaten, Freiwilligen Erziehungshilfe, Erziehungshilfe, in Zusammenhang mit ihrer Heimeinweisung, Heimerziehung, Erziehungsheim, Erziehungsanstalt, Erziehungsanstalten, Arbeitserziehungsanstalt, Arbeitserziehungsanstalten, Heimen, Polizei schießt auf und tötet unbewaffnetes flüchtendes Heimkind, 17jähriges flüchtendes Heimkind, Zwangsanwendung, gezielten Schuß, ohne daß eine Notwehrsituation vorliegt, abgehauen, ausgerissen, geflüchtet, entflohen, auf Trebe gegangen, flüchtendes Heimkind von Polizei erschossen, Fürsorgezögling von Polizei erschossen, Zögling von Polizei erschossen
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 Polizei schießt auf unbewaffnete flüchtende Heimkinder.

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Bielefelder-„Bethel-Diakone“ und „Diakon-Schüler“ – die Bewacher und Einschließer und Sklaventreiber der jugendlichen Moor-Sklaven in FREISTATT – mußten damals von den dort internierten „schwererziebaren Fürsorgezöglingen“ / von den dort internierten jugendlichen Zwangsarbeitern in diesem Bethel-eigenen Torfgewinnungsunternehmen FREISTATT "Bruder" genannt und mit "Bruder" angeredet werden.

Der ex-Freistätter Werner-Felix Winning, der in den späten 1960er Jahren gezwungen wurde fast 2 Jahre in FREISTATT zu verbringen, unterrichtete mich diesbezüglich – bezüglich dem Gebrauch einer „Schußwaffe“ um auf „Heimzöglinge“ zu „schießen“ – am 31. August 2015, um 13:48 Uhr (MEZ/CET) wie folgt:


Ich bringe dies jetzt mal hier unter, weil ich nicht weiß wo ich es sonst unterbringen könnte, damit es auch jeder sehen kann und lesen kann (vorausgesetzt natürlich, dass es andere Ehemalige Heimkinder oder auch die deutsche Gesellschaft generell überhaupt interessiert. – Mögen all diejenigen, die es nicht interessiert es doch bitte einfach ignorieren und kommentarlos wegklicken.).
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 Heimkinder-Demo in Hannover, Di. 8. Sep. 2015, 10-14 Uhr

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Heimkinder-Demo in Hannover, Dienstag, 8. September 2015


QUELLE / ORIGINAL @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/uncategorized/08-09-2015-demo-in-hannover/ ( Erstveröffentlichung am 25.08.2015 )
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 Heimkinder-Demo in Hannover, Di. 8. Sep. 2015, 10-14 Uhr

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Aus gegebenem Anlass war ich – der Australier Martin MITCHELL, der in Australien ansässig ist – am Mittwoch, 2. September 2015, um 06:09 Uhr (MEZ/CET) gezwungen folgende Stellungnahme in einem gleichlautenden Diskussionsfaden / Thread, der sich mit dieser geplanten Heimkinder-Demo in Hannover befasst, im HEIMKINDER-FORUM.DE @ heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18103-Heimkinder-Demo-in-Hannover-Dienstag-8-September-2015-10-Uhr-bis-14-Uhr/ abzugeben:



PS. Vielleicht interessiert die jetzige Heimkinder-Demo vor dem ev. Landeskirchenamt in Hannover ja auch den einen oder anderen hier, besonders unter denjenigen die in Hannover und Umgebung wohnen.
Ideale Chance ein paar Ehemalige Heimkinder im fortgeschrittenen Alter auch mal persönlich kennen zu lernen und diese zu unterstützen.

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 Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen

ILC - International Law Commission of the United Nations
Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen
(eingerichtet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 21.11.1947)

Responsibility of States for internationally wrongful acts

QUELLE:
www.un.org/depts/german/gv-56/band1/ar56083.pdf ( insbesondere Seite 2, Seite 5, Seite 6 ) :

QUELLE:
www.jura.uni-muenchen.de/studium/studiengaenge/recht-nebenfach/ma-dipl-nebenfach/ilc_rules_de.pdf ( Umfasst insgesamt 7 Seiten. Meines Erachtens, alles hoch-relevant auch zum Opferstatus der Ehemaligen Heimkinder. )



EINE WEITERE QUELLE – WIE AUS EINEM AKTUELLEN FALL VON VÖLKERRECHTWIDRIGEN HANDLUNGEN EINES STAATES / STAATSOBERHAUPTES HERVORGEHT: www.jura.fu-berlin.de/studium/lehrplan/projekte/hauptstadtfaelle/faelle/voelkerrecht/_zum-Schutz-des-Vaterlandes_/index.html

Siehe diesbezüglich auch unbedingt die detaillierten Auslegungen in »JURA, Juristische Ausbildung«, Philip Kunig u. Robert Uerkmann-Wittzack »Übungen im Völkerecht« ("Exercises in the Law of Nations"), 2. Auflage; vertrieben als "Übungen im Völkerrecht (Jura Übungen) (German Edition) Feb 1, 2006" @ books.google.de/books?id=hVtK4edWesYC&pg=PA4&lpg=PA4&dq=%22DIE+V%C3%96LKERRECHTSWIDRIGE+HANDLUNG+EINES+STAATES%22&source=bl&ots=sJ_CwIcsyq&sig=rFdCSCmsz1MUoi4szlux0Jte_iw&hl=en&sa=X&ved=0CFkQ6AEwCWoVChMIs-ahtr7exwIVBZWUCh2CqQE5#v=onepage&q=%22DIE%20V%C3%96LKERRECHTSWIDRIGE%20HANDLUNG%20EINES%20STAATES%22&f=false ( Seite 4, Seite 5, Seite 6, Seite 7, Seite 8 und Seite 9 )

HINWEIS: Ich, der Australier Martin MITCHELL (Ehemaliges Heimkind in Westdeutschland in den 1960er Jahren), selbst bin wie folgt auf all dies aufmerksam geworden, was mich dann zum weiteren Recherchieren veranlasste: Der deutsche Staatsbürger und political activist Robby Basler in Frankfurt am Main, hat dies erst kürzlich im Internet entdeckt und daraufhin auf der FACEBOOK-Seite des VEH e.V. erwähnt, aber leider dort keine Quelle(n) für seine Entdeckung angegeben. Ich hoffe dies hiermit ausreichend nachgeholt zu haben. Nicht dass man mir jetzt, diesbezüglich, nachsagt ich würde mich mit fremden Federn schmücken wollen.

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Beschlagwortet mit TAGS/LABELS:
Ehemaliges Heimkind, Ehemalige Heimkinder, Westdeutschland, Staat, Staaten, states, Responsibilität, Verantwortlichkeit, völkerrechtswidrige Handlungen, ILC, International Law Commission, United Nations, Völkerrechtskommission, Vereinten Nationen, Generalversammlung, 21.11.1947, Responsibility of States, internationally wrongful acts, RESOLUTION 56/83, Völkerrecht, Völkerrecht-Dokument, völkerrechtswidrige Handlungen eines Staates, Verantwortlichkeit der Staaten, völkerrechtswidrige Handlung, völkerrechtswidrige Handlungen, Verhalten in Form eines Tuns oder eines Unterlassens, dem Staat nach dem Völkerrecht zurechenbar ist, eine Verletzung einer völkerrechtlichen Verpflichtung des Staates darstellt, Beurteilung der Handlung eines Staates als völkerrechtswidrig, bestimmt sich nach dem Völkerrecht, Beurteilung, innerstaatlichem Recht, rechtmäßig, beurteilt, Zurechnung eines Verhaltens zu einem Staat, völkerrechtlichen Verantwortlichkeit eines Staates, Wiedergutmachung, Wiedergutmachung des Schadens, Formen der Wiedergutmachung, verursachten Schadens, Restitution, Schadenersatz, Genugtuung, verpflichtet, Staat ist verpflichtet, verantwortlicher Staat ist verpflichtet Restitution zu leisten, den vor der Begehung der Handlung herrschenden Zustand wiederherzustellen, den durch die Handlung verursachten Schaden zu ersetzen, Schadenersatz umfasst jeden finanziell messbaren Schaden, einschließlich des entgangenen Gewinns, Form des Geständnisses der Verletzung, Ausdrucks des Bedauerns, förmlichen Entschuldigung, andere geeignete Weise, geleistet werden, Zinsen, zahlbar, geschuldete Hauptforderung, vollständige Wiedergutmachung, gewährleisten, Zinssatz, Berechnungsmethode, Zinsen laufen von dem Tag, Kapitalbetrag, Zahlungsverpflichtung, Mitverschulden am Schaden, Festsetzung der Wiedergutmachung, berücksichtigen, verletzte Person, vorsätzliches oder fahrlässiges Tun oder Unterlassen, mitverschuldet, Philip Kunig, Robert Uerkmann-Wittzack, Übungen im Völkerecht, Exercises in the Law of Nations, Martin MITCHELL, in den 1960er Jahren, Robby Basler,

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 Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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 Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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Falls einige es noch nicht mitgekriegt haben.

Es geht hier in diesem von mir auch hier im
CAROOKEE.DE-FORUM ganz speziell eröffneten Thread, um in Heimen eingesperrte KINDER – HEIMKINDER – , die vielfach auch noch schulpflichtig waren.
Es geht hier in diesem Thread um „Kleinkinder“, „Schulkinder“, „Jugendliche“, „Heranwachsende“ und „junge Erwachsene“, „Schutzbefohlene“, „Minderjährige“, die man in 'Heime', 'Anstalten', 'Behindertenheime' und 'Psychiatrien' sperrte, um sie dort ungehindert und auf illegitime und völkerrechtswidrige Weise für ihre Arbeitskraft ausbeuten zu können. Man machte „Zwangsarbeiterinnen“ und „Zwangsarbeiter“ aus ihnen und systematisch misshandelte sie auf jede erdenkliche Weise, was vielfach auch der Folter gleich kam.
Und, aufgrund all dessen haben sie gemäß VÖLKERRECHT – auf das ich hier in Deutsch und in Englisch verwiesen habe (und, teilweise, auch wortwörtlich aufgeführt habe) – ein absolutes Recht auf „ENTSCHÄDIGUNG“.

Und das fordern Ehemalige Heimkinder denen all das widerfahren ist, jetzt hiermit ein !!

Wer etwas dagegen hat sollte sich in Grund und Boden schämen.

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 Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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Ich hatte auch gerade eine E-mail von offizieller Stelle – von Günter Saathoff aus Berlin (den einige von Euch bestimmt kennen / von dem einige von Euch bestimmt schon gehört haben) – worin er mir die Angelegenheit mit dem »Völkerrecht« und was es mit dem »Völkerrecht« auf sich hat, versucht kurz zu erklären.



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 Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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Ich zitiere aus dem FORDERUNGSKATALOG (festgehalten in einem schon seit Mitte 2012 existierenden Faltblatt des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.)) ( @ www.veh-ev.eu/Der_Verein/Presseanfragen/Faltblatt_29072012.pdf ), worin die relevanten diesbezüglichen Textpassagen wie folgt festgehalten sind:


Dieses Faltblattt selbst wurde zwar erst Mitte 2012 gedruckt, der FORDERUNGSKATALOG insgesamt besteht und bestand jedoch schon seit einigen Jahren zuvor und ist und war den Kirchen beider Konfessionen, dem Staat und den Kommunen durchaus bekannt.
Alle darin enthaltenen Forderungen bleiben auch weiterhin bestehen, bis die Schuld [ , wie vom Gesetz und Völkerrecht vorgeschrieben ist ], von den von uns genannten Schuldigern vollumfänglich beglichen ist.

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 Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung

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Weiterführend zu meinem vorletzten Beitrag hier in diesem Thread.

Ich wiederhole die folgenden hochinteressanten Fragen – die ich schon einmal zuvor, im Februar 2011 angesprochen und gestellt hatte (die aber leider bisher von niemandem beantwortet wurden) – jetzt hier noch einmal, öffentlich --- überall öffentlich.


Online sind insgesamt die relevanten Seiten 143, 144, 145, 146 und 147 und die Seiten 150, 152, 153 und 145 dieses Werks »Die Verjährung im Öffentlichen Recht« mit allen dazugehörigen Fußnoten / Quellenangaben wiedergegeben und einsichtbar. Was die Fußnoten betrifft, wird von dem Australier Martin Mitchell hier jetzt aber nur die seiner Meinung nach hoch-relevante Fußnote 95, aufgeführt.

Und dort, in diesem Werk »Die Verjährung im Öffentlichen Recht«, geht es weiter und weiter ( Relevanz auch auf den Seiten 733 ff und 773 ff ) ... alles sehr kompliziert für einen Laien, der einfach nicht weiß und ausarbeiten kann was nun zutrifft, und unter welchen Umständen, und was nicht.

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